Beschlussvorlage - 2017/338-002

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

a)
Es wird nachfolgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen:

(Einzusetzen: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 lt. Anlage 1)

b)
Das vorliegende Investitionsprogramm 2016 bis 2021 (Anlage 2) wird mit folgenden Jahresinvestitionssummen beschlossen:
2016: 5.376.519 €
2017: 6.895.800 €
2018: 13.993.500 €
2019: 10.485.542 €
2020: 15.151.000 €
2021: 11.554.000 €

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Sachverhalt

 

  In der Sitzung des Hauptausschusses am 05.12.2017 wurde über den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung beraten und anschließend ein empfehlender Beschluss an den Stadtrat gefasst.

 

Da sich der Ausschuss in der gleichen Sitzung gegen eine Erhöhung der Hundesteuer aussprach, musste der Nachtragshaushalt gegenüber dem bisherigen Entwurf dahingehend geändert werden, dass der Einnahmeansatz bei der Hundesteuer um 30.000 € reduziert wurde und zur Kompensation dieser Mindereinnahme auf der Ausgabenseite der Mittelansatz bei den Zinsen für die Liquiditätskredite um den gleichen Betrag verringert wurde.

 

Des Weiteren wurden in den Nachtragshaushalt auch noch die Zuschüsse aus der Gewinnabführung der Sparkasse eingearbeitet, die ebenfalls in der Sitzung des Hauptausschusses am 05.12.2017 beschlossen worden waren.

 

Die beigefügte Anlage 1 berücksichtigt die vorgenannten Änderungen.

 

Die Anlage 2 blieb unverändert, so dass auf eine erneute Beifügung verzichtet wird.

 

 

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Anlagen

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