Beschlussvorlage - 2017/348

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Es wird beschlossen folgende Stadtratsmitglieder in den Stiftungsrat der Völklinger Energiestiftung zu entsenden:

 

 

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Die Amtszeit beträgt 3 Jahre.

 

 

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Sachverhalt

 

Gemäß § 10 der Satzung der Völklinger Energiestiftung kann der Stadtrat 2 Mitglieder aus seinen Reihen in den Stiftungsrat entsenden. Aufgrund des Ablaufes der Amtszeit sind 2 Mitglieder neu zu benennen.

 

Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl am 25.05.2014 ergibt sich nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt folgende Sitzverteilung für den Stiftungsrat:

 

SPD-Stadtratsfraktion: 1 Mitglied

CDU-Stadtratsfraktion: 1 Mitglied

 

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