Beschlussvorlage - 2017/338-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und Beschluss über das Investitionsprogramm 2016 bis 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Finanzmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtrat
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Entscheidung
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14.12.2017
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Beschlussentwurf
…
a)
Es wird nachfolgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen:
(Einzusetzen: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 lt. Anlage 1)
b)
Das vorliegende Investitionsprogramm 2016 bis 2021 (Anlage 2) wird mit folgenden Jahresinvestitionssummen beschlossen:
2016: 5.376.519 €
2017: 6.895.800 €
2018: 13.993.500 €
2019: 10.485.542 €
2020: 15.151.000 €
2021: 11.554.000 €
Sachverhalt
Dieser Tagesordnungspunkt stand bereits in der Sitzung am 07.11.2017 im Hauptausschuss zur Beratung an. Grundlage für die damals vorgestellten Haushaltsplanänderungen für 2018 ff stellten die Berechnungsblätter des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport in der Fassung vom 25.09.2017 dar, die zum Zeitpunkt der Versendung der Sitzungsunterlagen an die Ratsmitglieder (25.10.2017) aktuell waren.
Mit Rundschreiben vom 19.10.2017 hat die Kommunalaufsichtsbehörde mitgeteilt, dass für Kommunen, denen im Finanzplanungszeitraum, d.h. bis 2021, die Überschuldung droht, ab sofort verschärfte Sanierungsvorgaben gelten. Dies soll durch eine Verkürzung des Sanierungszeitraumes geschehen. Während das zahlungsbezogene Defizit bisher bis 2024 abgebaut sein musste, muss dies nun bereits bis 2022 erfolgt sein. Zu diesem Zweck hat die Kommunalaufsichtsbehörde für die betroffenen Kommunen - hierzu gehört leider auch Völklingen - modifizierte Berechnungsblätter erarbeitet.
Auf Nachfrage wurden uns diese modifizierten Berechnungsblätter am 02.11.2017 zur Verfügung gestellt. Nach diesen
neuen modifizierten Berechnungsblättern mit dem verkürzten Sanierungszeitraum, hätte Völklingen das Sanierungsziel auch mit den bereits vorgestellten Änderungen in allen Jahren ab 2018 deutlich verfehlt.
Am 15.11.2017 kamen dann aufgrund der Ergebnisse der November-Steuerschätzung nochmals neue modifizierte Berechnungsblätter, die sich im Ergebnis wieder etwas günstiger darstellen.
Auf dieser Grundlage sind zusätzlich zu den im Hauptausschuss bereits bekannt gemachten Änderungen nun noch folgende weitere Änderungen vorgesehen:
Auf der Einnahmeseite werden in den Jahren 2018 ff zusätzliche Mieteinnahmen in Höhe von 54.000 € (43.000 € bei USK 02000.14000 und 11.000 € bei USK 88000.14000) veranschlagt. Diese beruhen auf neu abgeschlossenen Vereinbarungen mit dem EZV Völklingen sowie dem Sondervermögen Abwasserbeseitigung für die Nutzung von städt. Räumen bzw. Grundstücken. Vormals zahlten diese beide Einrichtungen eine Kostenmiete an den GGM. Nach Rückgliederung des GGM an die Stadt entfiel die Kostenmiete. Als Ersatz wurden jetzt neue Vereinbarungen abgeschlossen.
Weiterhin wird - wie in 2018 - auch in 2019 ein Betrag von 126.000 € aus der Sondermasse Flüchtlingskosten als Zuweisung veranschlagt.
Außerdem wurde auf der Einnahmeseite der Ansatz für die Gewerbesteuer in 2018 von 15,5 Mio. € auf 16 Mio. € erhöht (derzeitiges Ist-Aufkommen 2017: 17,7 Mio. €). Dies wirkt sich in den Berechnungsblättern über den Korrekturbetrag wg. Erhöhung des Hebesatzes in 2018 mit 15.000 € aus. Für 2019 erfolgt eine weitere Erhöhung von 16 Mio. € auf 16,34 Mio. €.
Auf der Ausgabenseite werden in 2019 folgende weitere Kürzungen vorgenommen:
- der Ansatz für die Zinsen aus der Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten wird um 100.000 € auf 1,9 Mio. € verringert,
- der Ansatz für die Straßenunterhaltung (USK 63000.51000) wird um 100.000 € auf 800.000 € verringert,
- bei der Inanspruchnahme von Rechten und Diensten im Bereich Tourismusförderung (USK 79000.55290) wird der Ansatz um 12.000 € auf 24.000 € verringert,
- bei den Zuschüssen an private Unternehmen im Bereich Wirtschaftsförderung wird der Ansatz um 8.000 € auf 24.000 € verringert,
- der Sammelnachweis für Büromaterial (USK SN 65000) wird um 10.000 € verringert.
Neu aufgenommen werden musste auf der Ausgabenseite als Verpflichtung aus der neuen Europäischen Datenschutzgrundverordnung das Honorar für die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten ab Mai 2018 für die Dauer von 2 Jahren (Ausgaben: 2018: 18.120 €, 2019: 27.180 €, 2020: 9.060 €). Weiterhin musste aufgrund der Neuausschreibung des Pförtnerdienstes in der City-Tiefgarage der Ansatz 2018 hier um 1.000 € angehoben werden. In der HA-Sitzung am 17.11.2015 wurde beschlossen, aus der Gewinnabführung der Stadtsparkasse dem TV Völklingen über 3 Jahre verteilt jeweils einen Zuschuss in Höhe von 16.666,67 € zu gewähren. Bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2017/2018 war der Mittelansatz für 2018 in Höhe von 16.667 € versehentlich unterblieben. Dies wird mit dem Nachtragshaushalt nachgeholt.
Noch nicht enthalten sind in dem Nachtrag die neuen Zuschusszahlungen aus der Gewinnabführung der Sparkasse Saarbrücken, die ebenfalls heute zur Beschlussfassung anstehen. Diese müssten ebenfalls noch in den Nachtrag eingearbeitet werden.
Im Übrigen wurden auf der Grundlage der kürzlich vom MdI mitgeteilten Orientierungsdaten die Ansätze für die Gemeindeanteile an Einkommens- und Umsatzsteuer, die Schlüsselzuweisungen, die FAG-Umlage und die Gewerbesteuerumlage neu berechnet. Gleiches gilt für die Regionalverbandsumlage auf der Grundlage des aktuellen Haushaltsenwurfes des Regionalverbandes. Diese Planansatz-Änderungen wirken sich jedoch nicht auf die Berechnungsblätter aus.
Die mehrfach erwähnten Berechnungsblätter sind Bestandteil des Haushaltssanierungsplanes und sind daher unter dem betreffenden TOP zu finden.
Per Saldo reduziert sich das jahresbezogene Defizit 2018, welches sich lt. Haupetat auf 14.660.170 € beläuft, mit dem 1. Nachtrag um 3.206.998 € auf neu 11.453.172 €.
Neben der Änderung der Haushaltssatzung muss auch das Investitionsprogramm bis 2021 fortgeschrieben werden. Hier haben sich gegenüber dem am 07.11.2017 vorgestellten Investitionsprogramm keine Änderungen ergeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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33,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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140 kB
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