Beschlussvorlage - 2017/330

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

1. Der Abwägungsvorlage wird zugestimmt.

2. Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

 

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Sachverhalt

In seiner Sitzung am 13.09.2016 hat der Stadtrat beschlossen, den Bebauungsplan I/14, Teil 2 "City Center Völklingen" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Beugesetzbuch zu ändern.

 

Der zurzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan I/14, Teil 2 "City Center Völklingen" enthält planungsrechtliche Festsetzungen, die sehr konkret auf den genehmigten Bauantrag "City Center Völklingen" (Aktenzeichen: 7372012) abgestimmt waren.

Damit das Grundstücksareal jetzt erfolgreich vermarktet werden konnte, war es erforderlich, den Bebauungsplan zu ändern, damit die planungsrechtlichen Vorgaben mit den Inhalten der Neubauplanung von Modepark Röther abgestimmt werden konnten.


 

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 27.09.2017 bis 30.10.2017 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbarkommunen erhielten mit Schreiben vom 20.09.2017 die Möglichkeit Stellung zu nehmen. Von den Stellen, die sich innerhalb der vorgesehenen Fristen nicht geäußert haben, ist anzunehmen, dass keine von Ihnen wahrzunehmenden Belange durch die Planung berührt werden.

Zu den eingegangenen Stellungnahmen wurde eine Abwägungssynopse erstellt, die als Anlage beigefügt ist. Zudem erhält die Anlage die Stellungnahme der betroffenen Örtlichkeit (Frau Nora Becker; Schmuck Becker).

 

Die Verwaltung empfiehlt, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Behörden gem. § 4 (2) BauGB vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange analog der als Anlage beigefügten Synopse gem. § 1(7) BauGB abzuwägen, den Bebauungsplan gem. § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen und die Begründung zu billigen.

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Anlagen

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