Beschlussvorlage - 2017/328
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung gemeinsamer Datenschutzbeauftragter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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14.12.2017
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Sachverhalt
Durch die neue Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) besteht ab dem 25. Mai 2018 gemäß Art. 37 EU-DSGVO die Verpflichtung einen Datenschutzbeauftragten für die Stadt Völklingen zu benennen. Nach Absatz 3 besteht die Möglichkeit, für mehrere Behörden unter Berücksichtigung der Organisationsstruktur und ihrer Größe einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Gemäß Art. 37 EU-DSGVO werden Datenschutzbeauftragte auf Grundlage ihrer beruflichen Qualifiktion und ihres Fachwissens benannt. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben, ist der Datenschutzbeauftragte weisungsfrei. Entsprechend dieser Vorgaben, ist auch eine entsprechende Vertretung sicherzustellen. Zu den Mindestanforderungen gemäß Art. 39 EU-DSGVO gehören z.B. die Unterrichtung und Beratung, Überwachung und Einhaltung der EU-DSGVO und der Strategien zum Schutz personenbezogener Daten und die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde. Daüber hinaus muss die Verwaltung noch weitere Vorgaben, wie z. B. die Einführung eines "Informationssicherheitssystems" zur Einhaltung der Verordnung und eine Risikoabschätzung, beachten.
Der Zweckverband eGo-Saar bietet seinen Mitgliedern ab dem 28. Mai 2018 die Dienstleistung "Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter" an. Durch die Benennung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim eGo-Saar entstehen in Punkto der beruflichen Qualifikation und des Fachwissens entscheidende Vorteile, indem ein Datenschutzbeauftragter diese Aufgabe für mehrere Städte/Gemeinden gleichzeitig wahrnimmt. Ebenso ist mit Synergien bei der datenschutzrechtlichen Beurteilung und Risikoabschätzung wegen der Nutzung gleicher EDV-Fachverfahren zu rechnen.
Die Bennung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten ist zunächst für die Dauer von zwei Jahren geplant. Anschließend soll nach entsprechender Evaluation geprüft werden, ob die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten weiter an den eGo-Saar übertragen wird oder bei der Stadt Völklingen ein eigener Datenschutzbeauftragter benannt wird.
