Beschlussvorlage - 2017/315
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der Hundesteuersätze ab dem 01. Januar 2018
hier: Änderung der Hundesteuersatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Finanzmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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14.12.2017
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Sachverhalt
Die letzte Erhöhung der Völklinger Hundesteuersätze erfolgte zum 1. Januar 2016.
Damals wurde der Steuersatz für den ersten Hund von 6,00 € monatlich auf 8,00 € monatlich erhöht. Auslöser hierfür war der vom Stadtrat beschlossene Haushaltssanierungsplan (lfd. Nr. 102).
Für den zweiten Hund beträgt der Steuersatz das 1,5-fache des Steuersatzes für den ersten Hund. Für jeden weiteren Hund beträgt der Steuersatz das 1,5-fache des Steuersatzes für den zweiten Hund.
Derzeit sind ca. 2.400 Hunde zur Hundesteuer angemeldet. Bei einem monatlichen Steuersatz von 8,00 € für den ersten Hund führt dies zu einem jährlichen Gesamtaufkommen in einer Größenordnung von rd. 245.000 €.
In dem o.a. Haushaltssanierungsplan wurde eine weitere Erhöhung der Hundesteuer um 1,00 € monatlich zum 01. Januar 2018 beschlossen. Das hieraus resultierende Mehraufkommen wird sich auf rd. 30.000 € belaufen.
Der Vollzug des Haushaltssanierungsplans macht eine erneute Änderung des § 5 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Mittelstadt Völklingen erforderlich. Dieser lautet derzeit wie folgt:
(1) Die Hundesteuer beträgt für das Halten
des ersten Hundes 96,- Euro jährlich,
des zweiten Hundes 144,- Euro jährlich,
jedes weiteren Hundes 216,- Euro jährlich."
Nach der Änderung lautet der § 5 Absatz 1 wie folgt:
(1) Die Hundesteuer beträgt für das Halten
des ersten Hundes 108,- Euro jährlich,
des zweiten Hundes 162,- Euro jährlich,
jedes weiteren Hundes 243,- Euro jährlich.
Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21 kB
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