Beschlussvorlage - 2017/315

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussentwurf

Es wird nachfolgende Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer beschlossen:

(Einzusetzen: Änderungssatzung lt. Anlage 1)

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

 Die letzte Erhöhung der Völklinger Hundesteuersätze erfolgte zum 1. Januar 2016.

Damals wurde der Steuersatz für den ersten Hund von 6,00 € monatlich auf 8,00 € monatlich erhöht. Auslöser hierfür war der vom Stadtrat beschlossene Haushaltssanierungsplan (lfd. Nr. 102).

Für den zweiten Hund beträgt der Steuersatz das 1,5-fache des Steuersatzes für den ersten Hund. Für jeden weiteren Hund beträgt der Steuersatz das 1,5-fache des Steuersatzes für den zweiten Hund.

Derzeit sind ca. 2.400 Hunde zur Hundesteuer angemeldet. Bei einem monatlichen Steuersatz von 8,00 € für den ersten Hund führt dies zu einem jährlichen Gesamtaufkommen in einer Größenordnung von rd. 245.000 €.

In dem o.a. Haushaltssanierungsplan wurde eine weitere Erhöhung der Hundesteuer um 1,00 € monatlich zum 01. Januar 2018 beschlossen. Das hieraus resultierende Mehraufkommen wird sich auf rd. 30.000 € belaufen.

Der Vollzug des Haushaltssanierungsplans macht eine erneute Änderung des § 5 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Mittelstadt Völklingen erforderlich. Dieser lautet derzeit wie folgt:

(1) Die Hundesteuer beträgt für das Halten
des ersten Hundes 96,- Euro jährlich,
des zweiten Hundes 144,- Euro jährlich,
jedes weiteren Hundes 216,- Euro jährlich."

Nach der Änderung lautet der § 5 Absatz 1 wie folgt:

(1) Die Hundesteuer beträgt für das Halten
des ersten Hundes 108,- Euro jährlich,
des zweiten Hundes 162,- Euro jährlich,
jedes weiteren Hundes 243,- Euro jährlich.

Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.

Reduzieren

Anlagen

Loading...