Beschlussvorlage - 2017/311
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für den Bereich V/22 "Gewerbegebiet ehemaliges Acetylenwerk" in Völklingen-Luisenthal hier: 1. Aufstellungsbechluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB 2. Zustimmung zum Entwurf und Beauftragung der Verwaltung mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Stadtplanung und -entwicklung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ortsrat Völklingen
|
Anhörung
|
|
|
06.12.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtrat
|
Entscheidung
|
|
|
14.12.2017
|
Sachverhalt
Die Niederer GmbH, Straße des 13. Janaur 191, 66333 Völklingen, hat mit Schreiben vom 24.10.2017 den Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gestellt.
Das Gebiet ist bereits erschlossen und zum größten Teil baulich genutzt. Bei dem Plangebiet handelt es sich weitestgehend um das bestehende Betriebsgelände der Firma Niederer und um das Areal einer ehemaligen Acelytenfabrik.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bestandssicherung und Erweiterung des vorhandenen Gewerbebetriebes geschaffen werden. Zudem sollen im westlichen Geltungsbereich weitere Nutzungen ermöglicht werden, die sich an dem Festsetzungskatalog eines "eingeschränkten" Gewerbegebietes orientieren. Vor diesem Hintergrund soll der Bebauungsplan ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO festsetzen. Für den Bereich zur westlich des Geltungsbereiches angrenzenden Wohnbebauung soll ein "eingeschränktes" Gewerbegebiet festgesetzt werden. Die Festsetzung eines "eingeschränkten" Gewerbegebietes dient dazu, zur angrenzenden Wohnbebauung hin einen Puffer zu schaffen, da im eingeschränkten Gewerbegebiet nur solche Betriebe zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Zudem wird eine Wohnnutzung im eingeschränkten Gewerbegebiet ausgeschlossen, um Konflikte zwischen der gewerblichen Nutzung und der Wohnnutzung zu vermeiden.
Der Bebauungsplan ist aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt und soll im regulären Verfahren einschließlich Umweltbericht aufgestellt werden.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 209/4, 209/6, 1/132, 1/133, 1/84, 1/93, 1/95, 1/131, sowie Teile von 1/202 und 1/193, in der Flur 26, Gemarkung Völklingen.
Der ca. 2,4 ha große Geltungsbereich befindet sich in der Straße des 13. Januar in Völklingen-Luisenthal. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan wird ein Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes V/21 "An der Straße des 13. Januar" geändert.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus der Planzeichnung zu entnehmen.
Der Antragsteller erklärt sich in seinem Antrag bereit alle mit der Planung entstehenden Kosten komplett zu übernehmen. Mit der Planung beauftragt wurde das Planungsbüro agstaUMWELT GmbH, Arbeitsgruppe Stadt- und Umweltplanung, Saarbrücler Straße 176, 66333 Völklingen.
Der aufzustellende Bebauungsplan, der ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO festsetzen soll, soll im regulären Verfahren einschließlich Umweltbericht aufgestellt werden. Im weiteren Schritt wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Behördenbeteiligung (Scoping) durchgeführt.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag der Niederer GmbH, Straße des 13. Januar 191, 66333 Völklingen, zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Festsetzung "GE" für Gewerbegebiet bzw. "GEe" für eingeschränktes Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO stattzugeben und den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes V/22 "Gewerbegebiet ehemaliges Acetylenwerk" gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen, die Verwaltung mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens zu beauftragen und dem vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf zuzustimmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
483,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
985,9 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
82,7 kB
|
