Beschlussvorlage - 2017/320

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Folgende Mitglieder werden in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Völklingen - Beteiligungsgesellschaft mbH entsandt:

 

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Sachverhalt

  

In seiner Sitzung am 26.10.2017 hat der Stadtrat den Oberbürgermeister beauftragt, die gesellschaftsrechtlich notwendigen Schritte einzuleiten, um den Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Völklingen Beteiligungsgesellschaft mbH wie folgt abzuändern:

 

1. Die Gesellschaft soll einen Aufsichtsrat erhalten.

 

2. Der Stadtrat entsendet 7 Mitglieder aus dem Kreis derjenigen Personen, die in den Aufsichtsrat der SWV Holding entsandt sind. Daneben sind analog zur Regelung für den Aufsichtsrat der SWV Holding neben dem Oberbürgermeister der Bürgermeister, die außerordentlichen Mitglieder und die beratenden Mitglieder aufzunehmen.

 

Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 25.05.2014 ergibt sich nach dem Höchstzahlverfahren nach d`Hondt folgende Sitzverteilung für den Aufsichtsrat:

 

SPD             3 Mitglieder

CDU             3 Mitglieder

Die Linke      1 Mitglied

 

Falls keine Einigung zustande kommt, sind die Mitglieder nach § 114 Abs. 2 KSVG zu wählen.

 

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