Beschlussvorlage - 2017/319
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbau L136/Amtsgerichtskreisel/B51, hier: Zustimmung zur Vorentwurfsplanung des LfS
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Stadtplanung und -entwicklung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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23.11.2017
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Beschlussentwurf
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Dem vom Landesbetrieb für Straßenbau vorgelegten Konzept zum Umbau der L136 zwischen Heinestraße und Karolinger Brücke, einschließlich des Umbaus des Knotenpunktes mit der B51 (Amtsgerichtskreisel) in der planfreien Variante (Neubau Brücke am Bahndamm) wird grundsätzlich zugestimmt.
Sachverhalt
Aus Anlass der in absehbarer Zeit notwendigen Sanierung des Brückenbauwerks der B 51 im Bereich des Amtsgerichtskreisel hat der Landesbetrieb für Straßenbau eine Untersuchung zu Möglichkeiten der Verkehrsoptimierung an diesem Knotenpunkt und in den nördlich und südlich angrenzenden Straßenabschnitten der L136, die von besonderer Bedeutung für die Abwicklung des innerstädtischen Verkehrs sind, angestrengt. In diesen Teilabschnitten liegen zudem mehrere Unfallschwerpunkte, was die bestehende Verkehrsproblematik unterstreicht.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am 30.08.2017 wurden die Untersuchungen, die grundlegenden Analysen sowie die entwickelten planerischen Maßnahmen, mit denen die Verkehrssituation entschärft werden könnte, ausführlich vorgestellt. Ein Grundgedanke der planerischen Überlegungen ist die Verbesserung der Bedingungen und der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer bei Erhalt der vollen Leistungsfähigkeit für den Kfz- und den Busverkehr bei gleichzeitiger Beachtung der Anforderungen einer attraktiven Stadtgestalt. Die in der SU-Sitzung gezeigte Präsentation und die erarbeiteten Konzeptpläne wurden zwischenzeitlich den Fraktionen zur Beratung zur Verfügung gerstellt.
Um in den konkreten Planungsprozess einsteigen zu können, benötigt der LfS die grundsätzliche Zustimmung des Stadtrates. Bzgl. des Knotenpunktes L136/B 51 im Bereich des Amtsgerichtskreisels ist dabei auch die grundsätzliche Entscheidung hinsichtlich der weiteren Verfolgung entweder der plangleichen (Kreuzungen auf einer Ebene) oder der planfreien (Neubau Brücke) Variante zu treffen. Auf Grundlage der in der Sitzung erläuterten und in der Präsentation aufgeführten Argumente des Für und Wider wird vom LfS die Umsetzung der planfreien Variante empfohlen.
Die grundsätzliche Zustimmung des Stadrates zu den vorgelegten Optimierungsvorschlägen bedeutet noch keine abschließende Projektzustimmung; sie dient als Grundlage der Einleitung der zur Vorbereitung der Umsetzung notwendigen Planungsprozesse. In diese Planungsprozesse wird die Stadt über eine durchgehende Abstimmung mit dem LfS weiter eingebunden und bei weiteren notwendigen Entscheidungen beteiligt sein.
Ein Vertreter/eine Vertreterin des LfS wird in der Sitzung zur Beantwortung noch bestehender Rückfragen zur Verfügung stehen. Die dem Zustimmungsbeschluss zugrunde liegenden Straßenraumkonzepte sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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