Beschlussvorlage - 2017/314

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

  Der Erlass der beigefügten Widmungsverfügungen

 

   - Neubaugebiet Bollenberg und

   - Neubaugebiet Auf der Höh

 

  wird beschlossen.

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Sachverhalt

Die  Neubaugebiete  "Am Bollenberg" in Völklingen-Ludweiler und  "Auf der Höh" in Völklingen-Röchling-Höhe sind im Endausbau fertiggestellt und noch nicht gewidmet. Nach § 6 SaarlStrG können Verkehrsflächen nur durch förmliche Widmung den Status einer öffentlichen Straße erhalten. Die Widmung erfolgt durch den Träger der Straßenbaulast, also der Stadt Völklingen. Kommunalrechtlich ist für die Widmung der Stadtrat zuständig.

 

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Finanzielle Auswirkungen

keine 

 

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Anlagen

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