Beschlussvorlage - 2017/295
Grunddaten
- Betreff:
-
Antragsstellung für BIWAQ IV (Förderperiode 2019 - 2022)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Stadtplanung und -entwicklung
- beteiligt:
- Referat für Wirtschaft, Stadtmarketing & Tourismus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Kinder, Jugend und Soziales
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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26.10.2017
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Beschlussentwurf
…
Die Verwaltung wird beauftragt, den BIWAQ Förderantrag für die Projektlaufzeit 2019 - 2022 zu stellen und jährlich 50.000,00 EUR als Eigenanteil der Stadt Völklingen zur Projektfinanzierung bereitzustellen. Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich der Aufforderung zum Antragsverfahren durch das Bundesverwaltungsamt.
Sachverhalt
Der Oberbürgermeister der Stadt Völklingen hat am 26.09.2017 der Abgabe einer Interessensbekundung für die neue Förderrunde 2019 – 2022 des ESF-Förderprogramms „BIWAQ – Bildung, Wirtschaft und Arbeit im Quartier“ (BIWAQ IV) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zugestimmt. Diese ist bis zum 14.12.2017 einzureichen. Nach deren Prüfung werden die Kommunen benachrichtigt, deren Interessensbekundungen ausgewählt wurden und zur Abgabe eines verbindlichen Antrages innerhalb von 4 Wochen aufgefordert werden.
Das „BIWAQ-Förderprogramm“ steht im Zusammenhang mit dem Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ und kann nur von Kommunen beantragt werden, die an diesem Städtebauförderungsprogramm teilnehmen und ein Fördergebiet „Soziale Stadt“ ausgewiesen haben.
Derzeit nimmt die Stadt Völklingen mit dem Soziale Stadt Gebiet „Nördliche Innenstadt“ an der Förderrunde BIWAQ III (2015 – 2018) teil. Die hierbei durchgeführte erfolgreiche Arbeit mit dem Diakonischen Werk an der Saar legt eine Fortführung dieser Kooperation nahe.
Zwar gibt es derzeit noch ein weiteres Soziale Stadt Gebiet - Wehrden und Innenstadt -, jedoch befindet sich dieses mit Beschluss des Stadtrates vom 21.03.2013 in der Exit-Strategie. Am 25.11.2014 wurde die Neuaufnahme des Teilgebietes „Nördliche Innenstadt“ als städtebauliche Gesamtmaßnahme in das Förderprogramm vom Stadtrat beschlossen. Dies erwies sich als erfolgreich, sodass am 25.06.2015 das hierfür notwendige Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) beschlossen werden konnte. Es stellt eine wichtige Grundlage für die Erarbeitung des Handlungskonzeptes für BIWAQ III und künftig auch BIWAQ IV dar.
Damit ist die BIWAQ-Förderkulisse Soziale Stadt als Bedingung erfüllt. Ein BIWAQ-Förderprogramm in Völklingen ist ein Beitrag zur sozialen Aufwertung und wirtschaftlichen Stabilisierung des Soziale-Stadt-Fördergebietes.
Die „BIWAQ“-Projektbeschreibung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage angefügt. Diese zieht sowohl eine kurze Zwischenbilanz aus den Programmjahren 2015-2017, liefert aber auch einen Ausblick auf Schwerpunkte für die Förderperiode 2019-2022. In der Sitzung werden VertreterInnen des Diakonischen Werkes (DW) anwesend sein, um das Konzept inklusive Zielen, Inhalten und Handlungsfeldern näher zu erläutern.
Der in der Projektbeschreibung dargestellte geforderte Eigenanteil der Stadt von 10% der Fördersumme soll mit der derzeitigen Summe von 50.000,00 EUR pro Jahr beibehalten werden.
Im Hinblick auf die zu beachtenden Fristen (Antragsstellung innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung durch das Bundesverwaltungsamt) wird die dargestellte Beschlussfassung vorgeschlagen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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257,9 kB
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