Beschlussvorlage - 2017/290
Grunddaten
- Betreff:
-
Interkommunale Zusammenarbeit Völklingen-Großrosseln
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Steuerungsunterstützung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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26.10.2017
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Beschlussentwurf
…d
1. Dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Großrosseln und der Stadt Völklingen über eine Zusammenarbeit im Bereich der Feuerwehr wird zugestimmt.
2. Dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Großrosseln und der Stadt Völklingen über die Durchführung der Verkehrsüberwachung in Großrosseln wird zugestimmt.
Sachverhalt
Die Stadt Völklingen und die Gemeinde Großrosseln wollen die interkommunale Zusammenarbeit zu beiderseitigem Nutzen weiter ausbauen.
Die Zusammenarbeit im Bereich der Feuerwehr soll nun mit dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gefestigt und ausgebaut werden. Damit kann die Feuerwehr der Gemeinde Großrosseln Werkstattleistungen der hauptamtlichen Gerätewarte der Stadt Völklingen nutzen. Die einzelnen möglichen Leistungen sind in einer gesonderten Preis- und Leistungsvereinbarung aufgelistet.
Des Weiteren soll die Überwachung des fließenden und ruhenden Verkehrs auf dem Gebiet der Gemeinde Großrosseln künftig durch den Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Völklingen erfolgen. Hierzu werden Völklingen und Großrosseln nach Zustimmung im Stadt- und Gemeinderat einen gemeinsamen Antrag an das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport stellen.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung bedarf nach der Zustimmung des Gemeinderates/Stadrates der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde (§ 18 Absatz 1 Satz 2 KGG).
Finanzielle Auswirkungen
Im Bereich der Feuerwehr werden kostendeckende Preise je Einzelleistung abgerechnet. Mit diesen Einnahmen kann zumindest ein kleiner Deckungsbeitrag für den städtischen Haushalt gewonnen werden. Die Höhe hängt vom Grad der Nutzung der angebotenen Leistungen ab.
Im Bereich der Verkehrsüberwachung verbleiben alle daraus entstehenden Einnahmen und Ausgaben im Völklinger Haushalt. Die Verwarnungsgelder und Fallkostenpauschalen werden erfahrungsgemäß nicht in jedem Fall die Kosten decken. In Einzelfällen sind jedoch auch Mehreinnahmen möglich. Auf Grund immenser stadtinterner Verwaltungskosten bei einer alternativen Einzelfallabrechnung wird diese vereinfachte Kostenregelung als angemessen angesehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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29,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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26 kB
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