Beschlussvorlage - 2017/283

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

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Die ca. 125 qm große Teilfläche aus der Saarpromenade hinter der Selimiye-Moschee (Schaffhauser Straße 8) wird gem. § 8 Saarländischem Straßengesetz (SStrG)entwidmet.

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Sachverhalt

 

Die Islamische Union – Verein für die Errichtung und Unterstützung der Selimiye-Moschee im Anwesen Schaffhauser Straße 8 - ist daran interessiert, eine Teilfläche der Saarpromenade von der Stadt anzupachten. Die Teilfläche ist im beigefügten Planauszug gekennzeichnet. Sie grenzt saarwärts unmittelbar an das Grundstück der Selimiye-Moschee an und ist ca. 125 qm groß. Die privatrechtliche Nutzung der als öffentlich gewidmet geltenden Saarpromenade setzt jedoch die entsprechende Entwidmung der Teilfläche (straßenrechtliche Einziehung) gemäß § 8 saarländischem Straßengesetz (SStrG) voraus.

 

Das förmliche Einziehungsverfahren ergibt sich aus § 8 SStrG. Demnach war zunächst die beabsichtigte Einziehung der öffentlichen Straßennutzung der betreffenden. Teilfläche durch den Stadtrat zu beschließen. Anschließend war die Einziehungsabsicht im Rahmen der Bürger/innenbeteiligung öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung erfolgte in den Völklinger Stadtnachrichten / Wochenspiegel Völklingen am 22.03.2017. Die öffentliche Auslegung erfolgte ab Bekanntmachung für die Dauer von 3 Monaten, somit bis zum 22.06.2017.

 

Während der öffentlichen Auslegung sind keine Einwendungen oder sonstige Rückfragen bezüglich der Entwidmung erfolgt. Daher empfiehlt die Verwaltung, die öffentliche Widmung der Teilfläche nunmehr einzuziehen. Hierzu ist die entsprechende Einziehungsverfügung als Anlage beigefügt. Die Einziehungs-verfügung wird am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

 

Mit der Islamischen Union – Verein zur Unterstützung der Selimiye-Moschee wird anschließend der Pachtvertrag abgeschlossen. Der übliche Pachtzins für die ca. 125 qm große Teilfläche beträgt 175,-- Euro / Jahr. Die Überlassung wird mit der Verpflichtung der Selimiye-Moschee verbunden sein, die Fläche ordnungsgemäß zu nutzen und in einem einwandfreien Zustand zu halten. Außerdem hat sich die Selimiye-Moschee in Abstimmung mit Fachdienst 43 (Öffentliches Grün und Friedhöfe) wie angekündigt um die Pflanzbeete zu kümmern. Ansonsten ist die jederzeitige Zugänglichkeit der Gasdruckreglerstation der Stadtwerke sicherzustellen und die Freihaltung der Trasse für Katastropheneinsätze zu gewährleisten. 

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Finanzielle Auswirkungen

 

Keine unmittelbaren Auswirkungen. 

 

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Anlagen

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