Beschlussvorlage - 2017/263
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan II/12-1; Markt-, Moltke-, Cloosstraße "D". 3. Teiländerung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB). 1. Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf. 2. Einleitung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB und der Behörden gem. § 4 BauGB i.V.m. § 4a BauGB.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Stadtplanung und -entwicklung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Völklingen
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Anhörung
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20.09.2017
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Erledigt
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Ausschuss "Innenstadtentwicklung"
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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28.09.2017
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Sachverhalt
Zwischen Markt- und Moltkestraße soll in der Innenstadt Völklingen der Bereich der ehemaligen Post mit Umfeld neu geordnet werden.
Der Gebäudekomplex der ehemaligen Hauptpost in der Marktstraße wird derzeit nur noch in einem Teilbereich durch die Deutsche Post AG bzw. DHL genutzt. Ebenso verhält es sich mit dem angrenzenden Anbau im rückwärtigen Bereich des Hauptgebäudes. Dieser wird aktuell durch die Kindertagesstätte St. Eligius genutzt, soll jedoch langfristig für die Erweiterung der Polizeiinspektion Völklingen in der Cloosstraße zur Verfügung gestellt werden.
Aufgrund geänderter baulicher Anforderungen i.V.m. dem Flächenbedarf ist die bestehende Polizeiinspektion in der Cloosstraße in ihrem derzeitigen Bestand langfristig nicht mehr zur Unterbringung der Polizeidienststelle geeignet.
Polizeiinspektionen müssen darüber hinaus über zwei von einander unabhängige Ein- und Ausfahrtsbereiche verfügen, um im Notfall ohne Verzögerungen zum Einsatzort zu gelangen.
Die Stadt Völklingen plant die Änderung der zulässigen Nutzungsarten im Bereich des Hauptpostgebäudes zugunsten einer Mischnutzung, welche der direkt angrenzenden Umgebung entspricht.
Durch die Festsetzungen der rechtskräftigen Änderung des Bebauungsplanes II/12-1 Markt-, Moltke-, Cloosstraße "D" von 1984 ist aktuell eine nachhaltige Folgenutzung des Postkomplexes sowie eine Erweiterung der bestehenden Polizeiinspektion in den rückwärtigen Bereich nicht realisierbar.
Hieraus ergibt sich für die Stadt Völklingen ein dringender Bedarf zur Anpassung der planungsrechtlichen Vorgaben im Bereich der Markt-, Moltke- und Cloosstraße.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vorhabens bedarf es der Teiländerung des Bebauungsplanes. Außerdem sollen unerwünschte Nachnutzungen nach Schließung der Telekom-Dienststelle (Moltkestraße 24) vermieden werden.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, nach § 1 Abs. 3 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB die 3. Teiländerung des Bebauungsplanes II/12-1 Markt-, Moltke- Cloosstraße "D" durchzuführen.
Der Bebauungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich die Änderung des Bebauungsplanes II/12-1 Markt-, Moltke-, Cloosstraße "D" von 1984.
Mit der Erstellung des Bebauungsplanes und der Durchführung des Verfahrens ist die Kernplan Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation mbH, Kirchenstraße 12, 66557 Illingen, beauftragt worden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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931,5 kB
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