Beschlussvorlage - 2017/179
Grunddaten
- Betreff:
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Soziale Stadt "Wehrden und Innenstadt": Neugestaltung der Saarstraße / Hostenbacher Straße / Grabenstraße, hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung als Grundlage eines Förderantrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Stadtplanung und -entwicklung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Völklingen
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Vorberatung
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07.06.2017
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Erledigt
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Ausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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22.06.2017
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Sachverhalt
Die Stadt Völklingen nimmt mit der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Wehrden und Innenstadt" seit 1999 am Bund-Länder-Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt" teil. Das Programmgebiet wurde dabei aufgrund jeweils neuer Erkenntnisse und Entwicklungen im Laufe der Zeit mehrmals erweitert oder auch wieder reduziert; seit 2003 ist auch das Obere Wehrden (Wehrdener Berg) Teil des Programmgebiets. Innerhalb der Stadt Völklingen sind die Soziale Stadt - Gebiete die Bereiche, die aufgrund städtebaulicher, wirtschaftlicher und sozialer Benachteiligung ins soziale Abseits abzurutschen drohen und für die daher ein besonderer Entwicklungsbedarf besteht. Mit städtebaulichen Investitionen in das Wohnumfeld, in die Infrastrukturausstattung und in die Qualität des Wohnens sollen die Lebensbedingungen in den Quartieren verbessert, stabile Sozialstrukturen geschaffen und die Chancen der dort Lebenden auf Teilhabe und Integration qualitativ erhöht werden.
Grundlage für die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Gesamtmaßnahme "Wehrden und Innenstadt" sind das integrative Handlungskonzept von 2000 mit städtebaulichem Rahmenplan sowie dessen Fortschreibungen von 2007 und von 2013. Im Unteren Wehrden lag ein Schwerpunkt auf den aus diesen Konzepten abgeleiteten investiven Maßnahmen, zum einen im Bereich der Infrastrukturausstattung (u.a. Kulturhalle Wehrden mit Innenhof und Parkplatz, Spiel- und Aktionsfeld) und zum andern im Bereich der Wohnumfeldverbesserung (u.a. Umfeld Kulturhalle Neugestaltung, Neugestaltung Straße zur Turnhalle mit Fußweg zur Saarstraße, Quartiersplatz).
Die Fortschreibung des integrierten Entwicklungskonzepts 2012/2013 beinhaltete auch eine sogenannte „Exit-Strategie“ für die Gesamtmaßnahme "Wehrden und Innenstadt". Damit wurde u.a. der Ankündigung Rechnung getragen, dass ab 2014 keine neuen Gelder für dieses Programmgebiet mehr bereit gestellt werden könnten. Vor diesem Hintergrund sollte mit Durchführung der schon vorbereiteten Teilmaßnahmen „Quartiersplatz Wehrden“ und „Neugestaltung der Straße Zur Turnhalle“ ein vorläufiger Abschluss der städtebaulichen Aufwertung des Teilbereichs „Unteres Wehrden“ erfolgen. Im Konzept wurde aber auch aus der Analyse des bisherigen Programmfortschritts heraus verdeutlicht, dass bei Durchführung der Exit-Strategie Lücken verbleiben werden und weiterhin Bedarfe bestehen bleiben.
Durch Änderungen in der Ausrichtung des Programms Soziale Stadt auf Bundesebene wurde es dann doch möglich, für 2014 und auch noch für 2015 benötigte Fördergelder anzumelden. In Hinblick auf den endgültigen Förderstopp wurden daraufhin zum einen die Sanierung und der Ausbau des Gebäudes Zilleichstraße 2 im Oberen Wehrden als Sitz der Gemeinwesenarbeit Wehrdener Berg zum Bürgerinnenhaus und zum andern die Vervollständigung der Neugestaltung des Ortsmittebereichs im Unteren Wehrden mit den Straßen Saarstraße, Hostenbacher Straße und Grabenstraße um den neuen Dorfplatz herum zur Förderung angemeldet, die schließlich auch bewilligt wurde.
Das seit 2007 diskutierte Projekt Sanierung und Ausbau des Gebäudes Zilleichstraße 2 konnte zwischenzeitlich als erstes und einziges investives Bauprojekt im Teilprogrammgebiet Oberes Wehrden auf den Weg gebracht werden. Derzeit läuft die Baumaßnahme, die Fertigstellung ist für Ende des laufenden Jahres vorgesehen.
Die mit dem neu zur Verfügung gestellten Fördermitteln wieder aufgegriffene Maßnahme zur Neugestaltung der zusammenhängenden Straßenabschnitte Saarstraße, Hostenbacher Straße und Grabenstraße geht zurück auf erste Planungen aus 2001/2002, die zusammen mit dem Platzbereich zwischen Hostenbacher Straße und Grabenstraße und den Straßen Zur Turnhalle und Im Gerstengarten die Entwicklung eines Straßenraumgesamtkonzepts zum Gegenstand hatten. Aufgrund anderer Prioritäten wurde die Planung aber zunächst nicht weiter verfolgt. In der Fortschreibung des integrierten Handlungskonzepts 2007 wurden die Straßenneugestaltungen im genannten Umfang als Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung und der Verkehrsberuhigung wieder aufgenommen. Unter dem Oberziel der nachhaltigen sozialen Stabilisierung und Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität im Programmgebiet und dem Teilziel „Abbau städtebaulicher Defizite“ bildeten diese Maßnahmen einen Schwerpunkt im Bereich Städtebau, Wohnen, Umwelt, Verkehr. Aufgrund des hohen Stellenwerts des Teilziels für das Gesamtprogramm wurde die Priorität mit „hoch“ eingestuft. Nachdem die Teilbereiche Straße Zur Turnhalle und Dorfplatz bereits umgesetzt werden konnten, kann mit der nun vorgelegten Planung das Ganze, bis auf die weiterhin fehlende Straße Im Gerstengarten vervollständigt werden. Die Lorenzstraße, an der nur in geringem Maße Wohnbauung liegt und die als Hauptausfahrt aus dem Quartier andere Funktionen übernimmt, als die Straßen der Ortsmitte, soll im Zuge der anstehenden Kanalsanierung auch bzgl. des Oberflächenbelags ertüchtigt werden.
Konzept
Der jetzt vorgesehene Umbau umfasst die Saarstraße ab dem Bereich Saarstraße 25 bzw. 2 (Anschluss an den bereits neu gestalteten Bereich entlang der Schiffsanlegestelle), die Hostenbacher Straße im Anschluss an die Saarstraße bis Hostenbacher Straße 13 bzw. 18 (mit Anschluss an die ebenfalls bereits neugestaltete Straße Zur Turnhalle und den neuen Dorfplatz), die Grabenstraße im Abzweig von der Hostenbacher Straße bis Grabenstraße 20 bzw. 15 sowie das Zwischenstück der Grabenstraße bis zur Lorenzstraße, einschließlich Bereich Lorenzstraße 1 (mit Anschluss an die Nordseite des Dorfplatzes. Mit der Neugestaltung der Straßenabschnitte soll die Dorfmitte des Unteren Wehrden gefasst und deutlich gemacht werden. Weitere Zielsetzungen sind: Aufwertung des öffentlichen Raums; Aufwertung der Aufenthaltsfunktion der Straßen; Förderung der Attraktivität des Zu-Fuß-Gehens; Verkehrsberuhigung; Straßenraumbegrünung; einheitliche und attraktive Gestaltung der Oberflächenbeläge, der Leuchten und sonstigen Möblierungselemente; gestalterische Anbindung an die Straße Zur Turnhalle und den Dorfplatz.
Einer Forderung des Fördermittelgebers folgend, wurde zunächst eine städtebauliche Vorplanung entwickelt. Diese sieht im Ergebnis die Auflösung der optischen Trennung von Fahrbahn und Gehwegbereich vor, d.h. es gibt nur eine einheitlich gestaltete Fläche auf einer Ebene für Fahr-, Rad und Fußgängerverkehr sowie zum Parken. Durch eine Mittelrinne wird der Fahrbahnverlauf nachgeführt. Durch Bäume an markanten Stellen wird der Verkehrsraum zusätzlich gestaltet und als Aufenthaltsbereich attraktiviert. In diesem Konzept kann die bisherige Einbahnstraßenregelung des Teilstücks der von der Hostenbacher Straße abgehenden Grabenstraße aufgehoben werden. Teile der Buröther Straße im Unteren Wehrden sind bereits in dieser Art ausgebaut. Das Konzept über diese zusammenhängenden Straßenabschnitte ist im Besonderen geeignet, diesen Ortsmittebereich zusammenzuführen und eine Verkehrsberuhigung zu bewirken. Alle Verkehrsteilnehmer sind zu besonderer Rücksichtnahme aufgefordert. Die formale städtebauliche Zustimmung durch den Fördermittelgeber wurde erteilt; mit der Straßenverkehrsbehörde wurde das Konzept grundsätzlich abgestimmt.
Bürgerbeteiligung
Der Vorstand des Stadtteilforums Wehrden wurde direkt bei der Entwicklung des Konzepts beteiligt. Um die Akzeptanz bei den Anwohnern bzgl. des Konzepts und auch bzgl. vorgeschlagener Baumstandorte zu ermitteln bzw. deren Bedenken und Anregungen zu erfragen, führten einzelne Mitglieder des Stadtteilforums persönliche Gespräche mit den Anwohnern. Im Ergebnis gab es niemanden, der sich grundsätzlich gegen die Planung stellte, die Resonanz wurde als überwiegend positiv wiedergegeben. In einer Sitzung des Stadtteilforums noch vor den Sommerferien soll die Planung der örtlichen Öffentlichkeit nochmals vorgestellt werden.
Entwurfsplanung
Als Entwurfsplanung einer Verkehrsanlage wurde das Konzept zwischenzeitlich nochmals konkretisiert. Dabei wurden insbesondere verkehrstechnische Anforderungen, bestehende Leitungen, Zugänge und Zufahrten, aber auch bereits in den letzten Jahren ausgebaute Straßenteilabschnitte sowie bereits an anderer Stelle eingesetzte Materialien berücksichtigt. Die Planung sieht vor, dass der gesamte Straßenraum mit dem bereits in der Straße Zur Turnhalle verwendeten Verbundsteinpflaster belegt wird. Außer dem Abschnitt der Hostenbacher Straße zwischen Dorfplatz und Straße Zur Turnhalle, in dem die beidseitige Rinne mit 6 cm hohem Bordstein belassen wird und nur der Asphaltbelag durch ein Pflaster ersetzt wird, wird mittig eine Muldenrinne in 50 cm Breite zur Entwässerung und Orientierung angelegt. Die Leuchten werden in der Art derer, die in der Straße Zur Turnhalle stehen, weiter geführt. In der Sitzung des Ortsrates Völklingen und in der SU-Sitzung wird die Entwurfsplanung von dem beauftragten Fachplaner vorgestellt werden.
Weiteres Vorgehen
Nach Zustimmung zur Entwurfsplanung durch die politischen Gremien und die Bürgervertretung des Stadtteilforums wird der formale Förderantrag beim zuständigen Ministerium für Inneres und Sport eingereicht werden. Aufgrund des Projektumfangs wird eine baufachliche Prüfung durch die entsprechenden Fachstellen weitere Ministerien erforderlich. Abhängig von der Dauer dieser Prüfung könnte die Baumaßnahme im günstigsten Fall im letzten Quartal des Jahres begonnen werden.
Finanzielle Auswirkungen
Nach der vorliegenden Kostenberechnung belaufen sich die Kosten für die reine Baumaßnahme auf rd. 798.000 € brutto. Die Planungs- und sonstigen Nebenkosten, einschließlich der im Vorfeld der Baumaßnahme durchzuführenden Beweissicherung liegen bei rd. 100.000 € brutto. Die Gesamtkosten von rd. 900.000 € sind über Fördermittelzuweisungen aus den Jahren 2014 und 2015 abgedeckt. Bei einer 2/3 – Förderung durch Bund und Land verbleiben ca. 300.000 € Eigenmittel, die die Stadt Völklingen übernehmen muss. Aufgrund von entsprechenden Rückstellungen aus den jeweiligen Antragsjahren stehen die Gelder zur Verfügung.
Da sich die Maßnahme vollständig innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Wehrden und Innenstadt“ befindet, kommt die städtische Ausbaubeitragssatzung nicht zur Anwendung. Die Anwohner werden über Ausgleichsbeträge, die noch hinsichtlich allgemeiner Wertsteigerungen durch die Sanierungsmaßnahmen zu ermitteln sind, zu einem späteren Zeitpunkt beteiligt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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