Beschlussvorlage - 2017/158
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan XI/23, Änderung und Neuaufstellung "Ortslage Lauterbach" hier: 1. Abwägung zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB, 2. Zustimmung zum Entwurf, 3. Einleitung des Verfahrens zur erneuten Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Stadtplanung und -entwicklung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Lauterbach
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Vorberatung
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01.06.2017
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Erledigt
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Ausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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22.06.2017
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Sachverhalt
In der Sitzung des Stadtrates am 15.12.2016 wurde die Aufstellung des Bebauungsplans XI/23, Änderung und Erweiterung "Ortslage Lauterbach" beschlossen mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Steuerung der Ansiedlung von Betrieben mit Geldspielgeräten zu schaffen.
Dieser Beschluss wurde am 28.12.2016 im Wochenspiegel Völklinger Ausgabe öffentlich bekannt gemacht.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans fand in der Zeit vom 09.01.2017 bis einschließlich 10.02.2017 in den Räumen des Fachdienstes 4 Technische Dienste, Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung statt.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 28.12.2016 im Wochenspiegel Völklinger Ausgabe.
Parallel dazu wurden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 16.12.2016 um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Von 41 angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange haben 15 eine Stellungnahme abgegeben.
Vorgebrachte Belange, Anregungen und Hinweise wurden in den Bebauungsplan eingestellt. An den Festsetzungen und der Grundintension des Bebauungplans ändert sich nichts. Trotzdem wird auf Grund der Änderungen des Bebauungplans eine erneute Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Die Verwaltung empfiehlt nach Kenntnisnahme der vorliegenden Stellungnahmen der gehörten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wie in der Anlage aufgeführt gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abzuwägen und dem Bebauungsplan in seiner vorliegen Form zuzustimmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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302,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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4
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(wie Dokument)
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6 MB
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