Beschlussvorlage - 2017/136
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan II/22 "Kulturzentrum" in Völklingen: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Stadtplanung und -entwicklung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Integrationsbeirat
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Anhörung
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18.05.2017
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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25.01.2018
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Erledigt
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Ortsrat Völklingen
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Vorberatung
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04.05.2017
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Erledigt
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Ausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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11.05.2017
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23.11.2017
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25.01.2018
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Sachverhalt
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines kurdischen Kulturzentrums geschaffen werden. Beabsichtigt sind Wohn-, Sozial- und Gebetsräume. Bei dem Plangebiet handelt es sich um das Gelände einer ehemaligen Dachdeckerei ("Dachdeckerbetrieb Ganster") in der Püttlinger Straße / Ecke Schubertstraße. Die Gebäude Püttlinger Straße 81 und 83 werden derzeit als Wohngebäude genutzt, die im rückwärtigen Grundstücksbereich liegenden Gebäude bzw. Hallen der ehemals gewerblichen Nutzung stehen leer und sollen mit den o. a. Nutzungen belegt werden.
Da es sich um einen Angebotsbebauungsplan handelt, sollen auch anderweitige Nutzungen gem. § 4 Abs. 2 BauNVO möglich sein.
Die erforderlichen Stellplätze sollen auf dem Grundstück im rückwärtigen Bereich realisiert werden, so dass im Bereich der Püttlinger Straße nicht mit Verkehrsbehinderungen durch Park-Such-Verkehr zu rechnen ist.
Investor und Eigentümer der Grundstücke ist der Verein Kurdistan Kulturzentrum Saarland e.V. Der Sitz des Vereins befindet sich in der Püttlinger Str. 81 in Völklingen.
Für das Plangebiet existiert bislang kein Bebauungsplan. Die Umgebungsbebauung entspricht der Charakteristik eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) gem. § 4 BauNVO.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB erfolgen.
Bebauungspläne können im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden, wenn:
- es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung (Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung) handelt
- in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt weniger als 20.000 qm, wobei die Grundfläche mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen sind.
Da es sich bei dem Bebauungsplan um eine Nachverdichtung handelt, auf die die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB zutreffen (Innenbereich, da bereits rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden und zulässige Grundfläche kleiner als 20.000 qm), wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Beeinträchtigungen der Schutzgüter gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB sind nicht zu erwarten.
Im beschleunigten Verfahren kann von den frühzeitigen Beteiligungsschritten gem. § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit einem Umweltbericht ist ebenfalls nicht erforderlich.
Das Plangebiet ist weitestgehend von Wohnbebauung umgeben. Nordwestlich grenzt der Bürgerpark an, gegenüber (in südlicher Richtung) befindet sich eine gastronomische Einrichtung.
Die genauen Grenzen des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Die Fläche des Geltungsbereichs umfasst rund 3.100 m².
Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden vom Investor übernommen, der das ortsansässige Planungsbüro agstaUMWELT mit der Bearbeitung des Bebauungsplanes beauftragt hat.
Vertreter des Vereins werden in der Sitzung anwesend sein und über die beabsichtigte Nutzung informieren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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181,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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362,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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784,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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