Beschlussvorlage - 2017/129
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan VII/94 "Bolzplatz Fürstenhausen" hier: 1. Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs.7 BauGB aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB. 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs.1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Stadtplanung und -entwicklung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Völklingen
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Vorberatung
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26.04.2017
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Gestoppt
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Ausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Vorberatung
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11.05.2017
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Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.11.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans "Bolzplatz Fürstenhausen" beschlossen. Mit diesem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, im bisherigen Außenbereich südlich der Straße Im Wäldchen, westlich des in Verlängerung der Neuwaldstraße angelegten Waldweges einen neuen Bolzplatz anlegen zu können. Hintergrund ist eine Vereinbarung zwischen der Stadt und Anliegern des Wohngebiets Im Wäldchen, nach der der bestehende, unmittelbar an die Wohnbaugrundstücke angrenzende Bolzplatz bis zum 30.04.2017 zurückgebaut werden muss. Mit dem neuen Platz soll in der Nähe des alten und damit in weiterhin guter fußläufiger Erreichbarkeit zum Wohngebiet Ersatz geschaffen und damit den
Bedürfnissen der jungen Menschen und den Belangen von Sport, Freizeit und Erholung Rechnung getragen werden. Der neue Standort befindet sich in ca. 70 m Entfernung zu den nächstgelegenen Wohngebäuden an der Straße Im Wäldchen und ca. 80 m zu den nächstgelegenen Wohngebäuden in der Straße Am Dünkelacker.
Der Vorentwurf des Bebuungsplans hat zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 23.01.2017 bis zum 03.02.2017 öffentlich ausgelegen; parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert. Die aus dieser Beteiligungsphase eingegangenen Anregungen wurden in der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs berücksichtigt. Auf Anregung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz wurde u.a. dabei der Geltungsbereich um die Fläche des ehemaligen Bolzplatzes erweitert, um so die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen in einem zusammenhängenden Bebauungsplan festsetzen zu können. Somit hat der Geltungsbereich jetzt eine Größe von ca. 2.300 m².
Der Entwurf des Bebauungsplans nebst Begründung und Lärmgutachten hat dann gemäß § 3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom 09.03.2017 bis zum 10.04.2017 zur formellen Beteiligung der Öffentlichkeit im Rathaus ausgelegen. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB um Stellungnahme zum Entwurf gebeten. Von Seiten der Bürger wurde dabei eine Stellungnahme abgegeben; von den angeschriebenen 38 Behörden und Träger öffentlicher Belange haben innerhalb der vorgegebenen Frist sieben geantwortet (s. Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorlage). Sowohl aus der Stellungnahme des Bürgers, als auch aus denen der Träger öffentlicher Belange ergeben sich keine Änderungen des Bebauungsplans.
Die Verwaltung empfiehlt nach Kenntnisnahme der vorliegenden Stellungnahmen wie in der Anlage aufgeführt gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abzuwägen und dem Bebauungsplan in seiner vorliegenden Form zuzustimmen. Die Verwaltung empfiehlt weiterhin, den vorliegenden Bebauungsplan gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung zu beschließen und die Begründung zu billigen. Mit Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplans als Satzung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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100,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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813,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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788,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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5
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(wie Dokument)
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114,7 kB
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