Beschlussvorlage - 2017/095
Grunddaten
- Betreff:
-
Wendalinusweg in Völklingen-Ludweiler
- Straßenrechtliche Widmung-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Bauverwaltung, Städtebauförderung
- beteiligt:
- Recht und Versicherungen; Stadtplanung und -entwicklung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
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Vorberatung
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22.03.2017
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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30.03.2017
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Sachverhalt
Der neu gebaute Wendalinusweg (verbindet die Straße "Zum Warndtstadion" und die Straßen "Am Stadion"/"St. Barbara-Straße") in Völklingen-Ludweiler ist noch nicht gewidmet. Nach § 6 SaarlStrG können Verkehrsflächen nur durch förmliche Widmung den Status einer öffentlichen Straße erhalten. Die Widmung erfolgt durch den Träger der Straßenbaulast, also der Stadt Völklingen. Kommunalrechtlich ist für die Widmung der Stadtrat zuständig.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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410,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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131,1 kB
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