Beschlussvorlage - 2017/095

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Der Erlass der beigefügten Widmungsverfügung wird beschlossen.  

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Sachverhalt

Der  neu gebaute Wendalinusweg  (verbindet die Straße "Zum Warndtstadion" und die Straßen "Am Stadion"/"St. Barbara-Straße") in Völklingen-Ludweiler  ist noch nicht gewidmet. Nach § 6 SaarlStrG können Verkehrsflächen nur durch förmliche Widmung  den Status einer  öffentlichen Straße erhalten. Die Widmung erfolgt durch den Träger der Straßenbaulast, also der Stadt Völklingen. Kommunalrechtlich ist für die Widmung der Stadtrat zuständig. 

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Finanzielle Auswirkungen

 

keine 

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Anlagen

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