Beschlussvorlage - 2017/076

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

1. Der Abwägungsvorlage wird zugestimmt.

 

2. Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

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Sachverhalt

In seiner Sitzung am 15.12.2016 hat der Stadtrat beschlossen, den Bebauungsplan I/74 "Gesundheitszentrum" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern. Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Intensivstation zu schaffen sowie zusätzliche Entwicklungsspielräume im Rahmen der zulässigen Nutzungen zu ermöglichen. Der Beschluss, den Bebauungsplan zu ändern, wurde am 28.12.2016 bekannt gemacht.

Die Öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 09.01.2017 bis 10.02.2017 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbarkommunen erhielten mit Schreiben vom 16.12.2016 die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und evtl. in Bezug auf ihren Aufgabenbereich bestehende Anregungen vorzubringen. Von den Stellen, die sich innerhalb der vorgesehenen Fristen nicht geäußert haben, ist anzunehmen, dass keine von ihnen wahrzunehmenden Belange durch die vorgelegte Planung berührt werden.

Zu den eingegangenen Anregungen wurde eine Stellungnahme erstellt, die als Anlage beigefügt ist. Sollten nach Erstellung dieser Sitzungsvorlage noch weitere Anregungen eingehen, werden diese bis zur Sitzung nachgereicht.

Anregungen der betroffenen Öffentlichkeit zu der beabsichtigten Änderung sind in diesem Zeitraum nicht eingegangen.

Die Verwaltung empfiehlt, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB und der Behörden gem. § 4 BauGB vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange analog der als Anlage beigefügten Synopse gem. § 1 (7) BauGB abzuwägen, den Bebauungsplan gem. § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen und die Begründung zu billigen.

Weitere Erläuterungen zum Bebauungsplan sowie zu der Stellungnahme bezüglich der von den Behörden gemachten Anregungen können bei Bedarf in der Sitzung erfolgen.

 

 

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Anlagen

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