Informationsvorlage - 2017/089
Grunddaten
- Betreff:
-
Windparks Bous und Schwalbach
hier: Aufnahme in die Tagesordnung aufgrund verschiedener Eingaben
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- zuständig:
- Stadtplanung und -entwicklung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ortsrat Völklingen
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Anhörung
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14.03.2017
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22.03.2017
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Geplant
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Ausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
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Anhörung
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14.03.2017
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22.03.2017
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Sachverhalt
Aufgrund verschiedener Eingaben im Zusammenhang mit der Ende 2016 durch das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz erfolgten Genehmigung von Windparks in den Gemeinden Bous und Schwalbach wurde die Thematik auf die Tagesordnung gesetzt.
Die Dunoair Windpark Planung GmbH, Wertherbrucherstr. 13, 46459 Rees hat am 30.12.2016 vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz die Genehmigung zur Errichtung der Windparkanlage Bous und am 27.12.2016 die Genehmigung für die Windparkanlage Schwalbach erhalten.
In Bous sollen drei Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 149,08 m und einer Nennleistung von jeweils 3.000 kW errichtet werden.
Die der Stadt Völklingen am nächsten gelegene Anlage hat eine Entfernung von 810 m zur nächstgelegenen Siedlungsfläche auf dem Kreuzberg und von 860 m zur nächstgelegenen Siedlungsfläche auf der Röchlinghöhe (Abstand jeweils gemessen vom Maststandort) (Quelle: GeoPortal Saarland).
In seiner Sitzung am 17.03.2015 hatte sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt mit dem Entwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bous befasst. Dabei wurde beschlossen, dem Flächennutzungsplan nur unter der Voraussetzung zuzustimmen, dass die Sondergebiete für Windenergieanlagen mindestens 800 m von den Siedlungsbereichen der Röchlinghöhe und des Kreuzberges entfernt sind.
Der Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken hatte dann in seiner Sitzung am 18.09.2015 den Satzungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes des Regionalverbandes Saarbrücken gefasst. Demnach gilt nunmehr im Regionalverband ein Vorsorgeabstand von 800 m zur Wohnbebauung in geschlossenen Ortschaften.
Im dem zwischenzeitlich im August 2015 vorgelegten Entwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bous war jedoch weiterhin ein rund 76 ha großes Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Windenergieanlagen" ausgewiesen, das teilweise bis unmittelbar an die Stadtgrenzen Völklingens heranreichte. Der Textteil des Flächennutzungsplan-Entwurfes enthielt die nicht mehr aktuelle Aussage, dass der Regionalverband Saarbrücken direkt angrenzend an die Zone der Gemeinde Bous in Völklingen ebenfalls Sondergebiete für Windenergieanlagen plane und sich daher auch die Möglichkeit der Entwicklung eines interkommunalen Windparks anbieten würde. Dabei wurde generell ein Vorsorgeabstand von 650 m zu den Wohnbauflächen gewählt.
Die Stadt Völklingen hat dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Bous mit Schreiben vom 21.09.2015 jedoch nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Sondergebiete für Windenergieanlagen mindestens 800 m von den Siedlungsbereichen der Röchlinghöhe und des Kreuzberges entfernt sind. Zum einen sollte der Abstand zwischen Windenergieanlagen und Wohnbauflächen - wie im Regionalverband Saarbrücken und in weiten Teilen des Saarlandes üblich - im Sinne einer einheitlichen Vorgehensweise interkommunal angepasst werden. Zum anderen ist die Entwicklung eines interkommunalen Windparks auf Grund der neuen Flächenkulisse im Regionalverband nicht mehr möglich.
Die Gemeinde Bous hat die Bedenken der Stadt Völklingen jedoch im Zuge der Abwägung abgewiesen: Bei den Abständen zwischen Siedlungsflächen und Windenergieanlagen handele es sich um einen Mindestabstand. Auf Grund der räumlichen Einschränkungen des Gemeindegebietes von Bous würde bei einem größeren Mindestabstand der Windkraft nicht mehr genügend Raum zur Verfügung gestellt. Konkrete Abstände von Windenergieanlagen zu Siedlungsflächen könnten erst in den weiteren Planungsebenen anhand von projektierten Anlagen und deren exaktem Standort bestimmt werden.
Zur Sitzung wurde ein Vertreter des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz eingeladen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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341,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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566,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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20,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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593,9 kB
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