Beschlussvorlage - 2017/087

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Das Änderungsverfahren wird eingeleitet.
 

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Sachverhalt

 

Herr Taylan Celik, der im früheren Matchpoint-Komplex am Rinzelrech die Socceranlage ("Soccer Galaxy") betreibt, hat eine Nutzungsänderung für die ehemalige Bowlinganlage beantragt. Geplant ist eine Neunutzung des Gebäudeteils als "Eventhalle".

Nach Angaben des Antragstellers sollen hier künftig "Feierlichkeiten im Sinne von Weihnachts- sowie Faschingsveranstaltungen, Polterabenden oder Hochzeitsveranstaltungen im Rahmen eines überschaubaren Personenkreises" stattfinden. Die Eventhalle soll überwiegend "freitags und samstags zwischen 18.00 und 24.00 Uhr zur Verfügung gestellt" werden.

Die Nutzfläche beträgt den Angaben zufolge ca. 1.240 m² und weist eine Personenkapazität von bis zu 300 Personen auf.

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes II/71 "Auf Rinzelrech", der hier ein Sondergebiet "SO 1 Sport und Freizeit" ausweist. Zulässig sind insbesondere alle Anlagen für sportliche Zwecke, sofern sie innerhalb von Gebäuden betrieben werden. Des Weiteren sind unter anderem Schank- und Speisewirtschaften zulässig, die unmittelbar dem Sport- und Freizeitbereich zugeordnet sind.

Nach der jetzigen Rechtslage kann dem Vorhaben auf Grund der Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes demnach nicht zugestimmt werden.

Da mit der beantragten Nutzungsänderung die Grundzüge der Planung berührt sind und die nachbarlichen Interessen tangiert werden, ist die Realisierung der Eventhalle nur über eine (vorhabenbezogene) Bebauungsplanänderung zu bewerkstelligen. Wenn die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, könnte das gemeindliche Einvernehmen hergestellt werden.


 

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