Beschlussvorlage - 2017/075

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Dem Entwurf wird zugestimmt.

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Sachverhalt

 

In seiner Sitzung am 06.10.2016 hat der Stadtrat beschlossen, der Aufstellung des Bebauungsplanes II/21 „Wohnen am Bürgerpark“ gem. § 2 BauGB mit der Nutzungsfestsetzung "WR" für "Reines Wohngebiet" gem. § 3 BauNVO zuzustimmen und die Verwaltung mit der Durchführung der notwendigen Verfahrensschritte gem. den §§ 3, 4 BauGB und 4a BauGB zu beauftragen.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, auf dem Gelände einer ehemaligen Gärtnerei ("Gärtnerei Hermanns") die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung und damit einhergehend für die Errichtung von Wohngebäuden zu schaffen. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan wird dem Ziel nachgekommen, Wohnraum im zentralörtlichen Teil Völklingens zu schaffen.

Der Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen, wurde am 16.11.2016 ortsüblich bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB). Die frühzeitige Beteiligung der Bürger an der Aufstellung wurde am 01.12.2016 in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt (§ 3 Abs. 1 BauGB).

Außerdem erhielten die Bürger die Gelegenheit, sich bis zum 23.12.2016 schriftlich zu der Planung zu äußern.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbarkommunen erhielten mit Schreiben vom 22.11.2016 die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und evtl. in Bezug auf Ihren Aufgabenbereich bestehende Anregungen vorzubringen. 

Beteiligt wurden Träger öffentlicher Belange bzw. ähnliche Dienststellen einschließlich der Nachbargemeinden. Von den Stellen, die sich innerhalb der vorgesehenen Fristen nicht geäußert haben, ist anzunehmen, dass keine von ihnen wahrzunehmenden Belange durch die vorgelegte Planung berührt werden.

Zu den eingegangenen Anregungen - sowohl der Träger öffentlicher Belange bzw. ähnlicher Dienststellen einschließlich der Nachbargemeinden als auch der betroffenen Bürger - wurde eine Stellungnahme erstellt, die als Anlage beigefügt ist. Das Protokoll der Bürgerversammlung ist ebenfalls beigefügt.

Weitere Erläuterungen zum Bebauungsplan sowie zu der Stellungnahme bezüglich der von den Behörden gemachten Anregungen können bei Bedarf in der Sitzung erfolgen.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Entwurf des Bebauungsplans II/21 „Wohnen am Bürgerpark“ zuzustimmen, und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der notwendigen Verfahrensschritte gem. den §§ 3, 4 BauGB und 4a BauGB zu beauftragen.

 

 

 

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Anlagen

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