Beschlussvorlage - 2017/066

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 

Dem Rückbau der aufgeführten öffentlichen Telekommunikationsstellen im Stadtgebiet wird nicht zugestimmt.

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Sachverhalt

Die Telekom Deutschland GmbH führt an ihren öffentlichen Telekommunikationsstellen kontinuierlich spezifische Nutzungsanalysen durch. Auf Grund zunehmender Unrentabilität sowie der ständig steigenden Mobilfunknutzung ist ein weiterer Rückbau von öffentlichen Sprechstellen im Stadtgebiet geplant.

In den Gemeindebezirken Völklingen, Ludweiler und Lauterbach sind folgende Standorte nur noch wenig genutzt und daher vom geplanten Rückbau betroffen:

Völklingen-Stadtmitte: Karl-Janssen-Str. 33a/ Stadtbad

Völklingen-Stadtmitte: Rathausstraße, vor Bahnhof

Völklingen-Stadtmitte: Röntgenstr./Pasteurstr. 4

Luisenthal: Straße des 13. Januar 360

Fürstenhausen: Saarbrücker Str. 33

Wehrden: Kleine Bergstr. 84

Wehrden: Ludweiler Str. 62 (Nähe Kirche)

Wehrden: Rathausstraße/ Saarbrücke

Wehrden: Schaffhauser Straße 159

Geislautern: Ludweiler Straße/ Am Dietrichsberg

Ludweiler: Völklingerstr. 92 (vor Kirche)

Lauterbach: Hauptstr. 178/ Paulinusplatz

 

Die Umsetzung der Maßnahmen ist im 2. Quartal 2017 vorgesehen.

Bei den Sprechstellen handelt es sich um Pflichtleistungsstandorte, d. h. die Zustimmung der Stadt Völklingen zum Rückbau ist erforderlich!

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

Durch die Maßnahmen würden der Stadt Völklingen keine Kosten entstehen.

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