Beschlussvorlage - 2017/065
Grunddaten
- Betreff:
-
Raumordnungsverfahren (ROV) mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) "Errichtung und Betrieb einer Deponie der Klasse I für den Bereich des Sandabbaugebietes Velsen" der Fa. Sandabbau Velsen GmbH (SAV), Stadt Saarbrücken, Stadtteil Klarenthal
Stellungnahme der Stadt Völklingen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Stadtplanung und -entwicklung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Ausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
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Entscheidung
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08.03.2017
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Sachverhalt
Die Fa. Sandabbau Velsen GmbH (SAV), An der Landstraße L 163, 66333 Völklingen plant in der Stadt Saarbrücken, Stadtteil Klarenthal die Errichtung und den Betrieb einer Deponie der Klasse I für den Bereich des Sandabbaugebietes Velsen.
Nach § 1 Nr. 4 „Errichtung einer Anlage zur Ablagerung von Abfällen (Deponie), die der Planfeststellung nach § 35 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bedarf“ der Bundes-Raumordnungsverordnung (RoV) vom 13. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2766), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 35 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) ist gem. § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) i. V. m § 6 Abs. 1 Saarländisches Landesplanungsgesetz (SLPG) vom 18. November 2010 (Amtsbl. I S. 2599), geändert durch das Gesetz vom 13. Oktober 2015 (Amtsbl. I S. 790) für die geplante DK-I-Deponie die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens erforderlich.
Da es sich bei dem Vorhaben nach Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2749), um die gemäß Nr. 12.2 „Errichtung und Betrieb einer Deponie zur Ablagerung von nicht gefährlichen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, mit Ausnahme der Deponien für Inertabfälle nach Nummer 12.3, mit einer Aufnahmekapazität von“ gemäß Nr. 12.2.1 „10 t oder mehr je Tag oder mit einer Gesamtkapazität von 25 000 t oder mehr“ handelt, ist nach § 6 Abs. 7 SLPG zudem im Raumordnungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (raumordnerische UVP).
Das Ministerium für Inneres und Sport hat der Mittelstadt Völklingen die Unterlagen zum Zweck der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens vorgelegt und damit das Raumordnungsverfahren zum o. g. Vorhaben eingeleitet.
Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens werden durch die Landesplanungsbehörde die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die für das Vorhaben relevanten, in § 2 Abs. 2 des ROG genannten Belange unter überörtlichen Gesichtspunkten dahingehend geprüft, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung und anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen übereinstimmt (Raumverträglichkeitsprüfung).
Die fachliche Stellungnahme für die raumordnerische Beurteilung wird bis zum 13.03.2017 erbeten.
Die Antragsunterlagen zu dem Vorhaben liegen in der Zeit vom 09.02.2017 bis einschließlich 09.03.2017 während der allgemeinen Dienststunden im Neuen Rathaus der Stadt Völklingen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Jede Person kann sich bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Stadt Völklingen zu dem Vorhaben schriftlich äußern.
Fristverlängerung wurde bereits vorsorglich bis zum 31.03.2017 beantragt.
Vorhabensbeschreibung
Die Sandabbau Velsen GmbH (kurz SAV) baut in einem seit Mitte der 1980er Jahre auf der Gemarkung von Saarbrücken-Klarenthal bestehenden, rund 14,5 ha großen Abbaugebiet Kies und Sand ab. Das Abbaugebiet wird in naher Zukunft vollkommen ausgeschöpft sein. Der Standort soll in der Folge als DK-I-Deponie weiter entwickelt werden.
Anmerkung:
Die Deponieverordnung (DepV) sieht für die oberirdische Ablagerung (je nach Gefährlichkeit der abzulagernden Abfälle) fünf Deponieklassen (DK) vor. Deponieklassen I und II sind Deponien für „nicht gefährliche Abfälle“, dazu gehören behandelter (verbrannter oder gerotteter) Haus- und Gewerbemüll, Industrieabfälle sowie Einlagerungsstoffe ohne besonderen Überwachungsbedarf.
Oberirdische Deponie für nicht gefährliche Abfälle (DK I): (Oberirdische) Deponie für Abfälle, die einen sehr geringen organischen Anteil enthalten und bei denen eine sehr geringe Schadstofffreisetzung im Auslaugversuch stattfindet.
Das Planungsgebiet ist komplett von Waldbeständen umgeben. Die Entfernung zur Ortslage von Ludweiler im Westen beträgt 800 m, zur Ortslage von Geislautern im Norden 1.100 m.
Im Betrieb werden aktuell und perspektivisch auch noch rund 10 Jahre lang die Rohstoffe aus dem ebenfalls zum Betrieb gehörenden, in knapp 2 km Entfernung liegenden Abbaufeld „Hühnerscherberg“ aufbereitet, zwischengelagert und verkauft. Anschließend soll die Sand- und Kies-Aufbereitungsanlage an diesen Standort verlagert werden.
Der Planungsraum tangiert weder ausgewiesene noch geplante Schutzgebiete. Er befindet sich außerhalb von ausgewiesenen bzw. geplanten Trinkwasserschutzgebieten. Insgesamt 32 Vogelarten konnten im Plangebiet im Untersuchungsjahr 2015 erfasst werden, darunter der Uhu als streng geschützte Art und zahlreiche Vögel, Amphibien und Reptilien als besonders geschützte Art.
Der aktuell gültige Flächennutzungsplan des Regionalverbandes sieht für die Fläche des Planungsraums und sein Umfeld folgende Nutzungen vor.
- Wald
- Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen (kleinflächig, nicht den gesamten bestehenden Abbau umfassend)
Zur Umsetzung der Planung wird demzufolge eine Teiländerung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Der Standort für die DK-I-Deponie mit integrierter Recyclinganlage und einem Schüttgutboxenlager zur Annahme, Zwischenlagerung und zum Umschlag wiederverwertbarer Schüttgüter wurde gewählt, weil sich das Plangebiet außerhalb besiedelter Bereiche befindet sowie gegen diese durch die umliegenden Waldflächen abgeschirmt ist, es direkt (L 163 „Warndtstraße“) an das überörtliche Straßennetz angebunden ist, es Bestandteil einer bereits stark industriell geprägten Bergbau-Landschaft (angrenzend ehemaliges Bergwerk und MVA Velsen, stillgelegte Deponie Velsen) ist und im Kernbereich des saarländischen Verdichtungsraums (und damit sehr kurzen Wegen für dieses Einzugsgebiet) liegt. außerdem sind notwendige Infrastruktureinrichtungen bereits vorhanden.
Zurzeit findet sich im Regionalverband Saarbrücken keine Deponie der Klasse I. Vor dem Hintergrund der vom Bundesgesetzgeber geplanten Novelle der Ersatzbaustoff-Verordnung mit deutlich erhöhten Anforderungen ergibt sich innerhalb der nächsten Jahre ein entsprechend erhöhter Bedarf an Deponievolumen für die auf einer DK-I-Deponie zu entsorgenden Abfallstoffe aus dem Großraum Saarbrücken. Somit bietet die Errichtung einer Deponie an diesem Standort auch für den Regionalverband Saarbrücken die Möglichkeit, für seine Bürgerinnen und Bürger die geforderte längerfristige kommunale Entsorgungssicherheit darzustellen.
Die Gesamtgröße des Planungsgebietes beläuft sich auf 14,5 ha Fläche. Hiervon sind auf Basis der derzeitigen Entwurfsplanung rund 9,8 ha als Deponiefläche vorgesehen. Auf Basis dieses Entwurfs berechnet sich zum jetzigen Zeitpunkt das Verfüll-Volumen insgesamt auf rund 2,2 Mio. m3. Die zu erwartende Laufzeit der Deponie beträgt ca. 20 - 25 Jahre.
Die Öffnungszeiten der Deponie sollen planmäßig werktags von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr liegen. Es sollen vornehmlich Abfälle aus dem Regionalverband / Großraum Saarbrücken angenommen werden. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Böden und Bauschutt.
Die angelieferten Bauschuttmassen werden in der der Deponie vorgeschalteten Recycling-Anlage aufbereitet. Die wiederverwertbaren Fraktionen werden nach entsprechender Güte-Prüfung einer erneuten Nutzung als Ersatzbaustoffe zugeführt. Es gibt aber auch Abfälle, die mit Schadstoffen behaftet sind, bei denen ein Recycling deswegen nicht möglich ist. Solche Abfälle werden dann unmittelbar deponiert.
Ein bereits im Jahr 2007 genehmigter Rekultivierungsplan für das Betriebsgelände der Sandgrube sah auf dem größten Teil der Fläche eine sukzessive Wiederbewaldung vor.
Prognostizierte Auswirkungen
Durch den Verkehr von und zur Deponie kann es in den umliegenden Ortschaften zur Erhöhung von Lärm- und Schadstoffemissionen kommen. Exakte Angaben hierzu können im derzeitigen Planungsstadium nicht gemacht werden – sie sind Gegenstand von erforderlichen Detailuntersuchungen.
Aus den prognostizierten angelieferten Mengen ergibt sich ein zu erwartendes Verkehrsaufkommen von rund 50 Lkw am Tag für den Deponiebetrieb.
Für den laufenden und perspektivisch noch ca. 10 Jahre fortdauernden Betrieb der Sand- und Kiesaufbereitungsanlage mit Zulieferungsverkehr aus dem Abbaufeld „Hühnerscherberg“ und Abtransport der aufbereiteten Rohstoffe ist durchschnittlich ebenfalls mit rund 50 Lkw am Tag zu rechnen. Insofern verdoppelt sich zunächst das Verkehrsaufkommen mit der Inbetriebnahme der Deponie.
Stellungnahme zum Vorhaben
Schutzgut Wasser
Vorfluter in der Umgebung des Plangebietes ist nicht nur der Schafbach, sondern auch die Rossel. Es ist sicherzustellen, dass durch das Vorhaben die Rossel durch möglichen Schadstoffeintrag, etwa durch Sickerwässer, nicht noch zusätzlich belastet wird.
Schutzgut Klima
Die Entfernung des Betriebsstandortes zur Ortslage von Ludweiler im Westen beträgt lediglich 800 m. Im Hinblick auf die Reichweite möglicher Emissionen (Staub) sollen geeignete Maßnahmen während und außerhalb der Betriebszeiten erfolgen, damit eine Beeinträchtigung der umgebenden Wohnbauflächen ausgeschlossen wird.
Schutzgüter Tiere und Pflanzen
Der für das Betriebsgelände der Sandgrube genehmigte Rekultivierungsplan sah eine sukzessive Wiederbewaldung des Plangebietes nach erfolgtem Sandabbau vor. Weitere herzustellende Biotoptypen und Sonderstandorte sahen eine kurz- bis mittelfristig zu erwartende ökologische Aufwertung des Gebietes vor.
Durch die zu erwartende Deponielaufzeit von 20-25 Jahren wird diese Aufwertung erst in drei Jahrzehnten und durch die Verfüllung der Fläche mit den abzulagernden Stoffen wohl nur in abgeschwächter Form erreicht, was aus Sicht der Umwelt und der Ökologie des Warndts ausdrücklich bedauert wird.
Schutzgut Mensch
Als problematisch erweist sich insbesondere die prognostizierte Verdoppelung des Verkehrsaufkommens mit der Inbetriebnahme der Deponie.
Durch den LKW-Verkehr von und zur Deponie Velsen in Saarbrücken-Klarenthal kann es in den umliegenden Stadtteilen Geislautern und Ludweiler zur Erhöhung von Lärm- und Schadstoffemissionen kommen.
Es ist nämlich zu befürchten, dass der vorhergesagte (zusätzliche) Verkehr nicht nur über die L 163 läuft, sondern auch zu einer Zunahme der innerstädtischen Verkehrsströme und damit zu einer höheren Belastung der innerörtlichen Durchgangsstraßen führen wird.
Es sollte deshalb die Auflage gemacht werden, dass die Lastkraftwagen grundsätzlich über die BAB 620, L 271 (Teilstück zwischen BAB 620 und Kokereistraße) und L 163 (Raffineriestraße) die Deponie anzufahren haben und die Leerfahrten ebenso auf dieser Route abgewickelt werden müssen.
Zur Sitzung wurde ein Vertreter des Antragstellers eingeladen.
Anlagen
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