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Personalvorlage - 2021/1051-002

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Die 1. Änderung des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2021 - 1. Nachtragsstellenplan wird wie in der Anlage ersichtlich, beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

 

Es wird vorgeschlagen, aus der Beschlussvorlage zum Hauptausschuss vom 05.10.2021 Nr. 7 nichtöffentlicher Teil (Vorlage Nr. 2021-1051), folgende Stellen zu streichen:

 

-        1 S. EG 5, Fachdienst VHS, Kultur, Sport, Archiv und Stadtbibliothek, Nr. 77. Da zwischenzeitlich eine Organisationsänderung im Fachbereich 2 erfolgt ist, bei deren Umsetzung die Neuschaffung der Stelle nicht notwendig ist, wird von der Neuschaffung abgesehen.

 

-        1 S. EG 5, Fachdienst Betrieb öffentliche Einrichtungen, Nr. 329, Maler und Lackierer. Von Seiten der Fachbereichsleitung 4 wurde mitgeteilt, dass die Neuschaffung der Stelle ausgesetzt und die Stelle erst nach Abschluss der UI-Vereinbarung mit dem Landesamt für Straßenbau im Sinne der Stadt Völklingen neu geschaffen und besetzt werden sollte. Die Verhandlungen erweisen sich zur Zeit langwieriger als gedacht.

 

Zur Sitzung des Stadtrates am 12.10.2021 wurden in einer Ergänzungsvorlage (Vorlage Nr. 2021-1051-001) zusätzliche Anmerkungen zu den Erläuterungen des 1. Nachtragsstellenplanes 2021 über die Notwendigkeit der einzelnen Neuschaffungen/Stellenanhebungen gegeben.

 

Zu den beiden S 15-Stellen (Nr. 219, 228) im Fachdienst Kita, Grundschulen ist folgendes anzumerken:

 

In den zusätzlichen Anmerkungen zu den Erläuterungen des 1. Nachtragsstellenplanes wurde ausgeführt, dass die Stelle Nr. 219 angehoben werden muss und die Stelle Nr. 228 nicht benötigt wird.

 

Nach Rücksprache mit dem Landesjugendamt werden GGTS und Hort zwischenzeitlich als eine Einrichtung gesehen, für die eine sozialpädagogische Leitung (Nr. 219) benötigt wird. Eine entsprechende Stelle für die Leitung der GGTS ist bereits in der Entgeltgruppe S11b (Nr. 219) vorhanden und auch besetzt. Es ist lediglich erforderlich, die Stelle noch aufgrund einer aktuellen Arbeitsplatzbeschreibung zu bewerten. Vorsorglich soll die Stelle, wie bereits im Beschlussentwurf zum Hauptausschuss am 05.10.2021 vorgesehen, in die S 15 angehoben werden.

 

Um den Anforderungen im Hortbereich gerecht zu werden, verlangt das Landesjugendamt, dass einem/einer Erzieher/in im Hort besondere Aufgaben (Koordinierungstätigkeiten) übertragen werden. Diese Stelle (lfd. Nr. 228) ist nach Vorlage einer Arbeitsplatzbeschreibung zu bewerten. Vorsorglich soll die Stelle, wie bereits im Beschlussentwurf zum Hauptausschuss am 05.10.2021 vorgesehen, in die S 15 angehoben werden.

 

Insofern müssen, wie im Beschlussentwurf zum Hauptausschuss am 05.10.2021 vorgesehen, sowohl die Stelle Nr. 219 als auch die Stelle Nr. 228 angehoben werden.

 

Entsprechend der zuvor genannten Ausführungen wird der Beschlussentwurf zum 1. Nachtragsstellenplan 2021 wie in der Anlage 1 ersichtlich geändert.

 

Nach dem Beschluss des Stadtrates in seiner Sitzung vom 25.11.2021 werden dann alle beschlossenen Änderungen in den 1. Nachtragsstellenplan 2021 eingearbeitet.

 

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Anlagen

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