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Beschlussvorlage - 2020/0435

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

  Es wird beschlossen,

a)    die Sanierung der Sporthalle Wehrden, Saarstraße mit einem Kostenvolumen von 750.000,00 € zum Förderprogramm "Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten" anzumelden. Im Falle einer Förderung verpflichtet sich die Stadt Völklingen, die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 10% zur Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung zu stellen.

b)    die Sanierung der Sporthalle Fürstenhausen mit einem Kostenvolumen von 750.000,00 € zum Förderprogramm "Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten" anzumelden. Im Falle einer Förderung verpflichtet sich die Stadt Völklingen, die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 10% zur Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung zu stellen.

 

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Sachverhalt

 

 

Der "Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten" ergänzt die Städtebauförderung und unterstützt Städte und Gemeinden bei einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und modernen Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Umwelt- und Klimaschutzes. Aus städtebaulicher Sicht sind Sportstätten besonders häufig vom Sanierungsstau betroffen. Sie spielen als Teil der sozialen Infrastruktur vor Ort eine besonders wichtige Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Gesundheit der Bevölkerung.

Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sollen Wohlstand und Beschäftigung gesichert und mit Investitionen in Sportstätten die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur gestärkt werden.

 Der Investitionspakt verfolgt daher folgende Ziele:

·       Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse,

·       Schaffung von Orten zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration aller Bevölkerungsgruppen,

·       Förderung der Gesundheit der Bevölkerung.

 

Gegenstand der Förderung sind Sportstätten (gedeckt oder im Freien), d.h. bauliche Anlagen, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten des Breitensports dienen und damit die körperliche Fitness, den Ausgleich von Bewegungsmangel sowie den Spaß am Sport befördern. Förderfähig sind die bauliche Sanierung und der Ausbau von bestehenden Sportstätten sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen (z.B. Umkleide- und Sanitärräume). Gefördert werden können nur Sportstätten in Gebieten, die in Programme der Städtebauförderung von Bund und Ländern aufgenommen sind.

In Abweichung zu den Regelprogrammen der Städtebauförderung beteiligt sich der Bund mit 75 v.H., das Land mit 15 v.H. und die Städte und Gemeinden mit 10 v.H. an den förderfähigen Kosten.

Anmeldeschluss für das Programm ist der 01.10.2020, der Ratsbeschluss kann bis zum 31.10.2020 nachgereicht werden.

 

Aus Sicht der Stadt Völklingen bieten sich zur Anmeldung für dieses Programm die folgenden Maßnahmen an:

 

  1. Sanierung der Sporthalle Wehrden

Die Sporthalle in der Saarstraße in Wehrden wurde im Jahr 1957 als eingeschossiger Massivbau errichtet. Das Gebäude des Interkulturellen Kompetenzzentrums und der Sporthalle sind durch einen eingeschossigen Flachdachbau miteinander verbunden, der als Eingang zur Turnhalle dient. Das Walmdach der Sporthalle wurde bereits saniert. Die neue Aluminium-Industriestehfalzeindeckung sowie das Wärmedämmverbundsystem haben bereits einen U- Wert von 0,179 W/(m²K). Die Fenster haben eine Dreifachverglasung, U- Wert von 0,60 W/(m²K).

Um die mittelfristige Vollsanierung des Gebäudes durch aufeinander abgestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen sicherzustellen und die Sporthalle zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration aller Bevölkerungsgruppen auszubauen, sind weitere bauliche Maßnahmen notwendig:

Der 63-Jahre alte Sportboden weist viele Unfallstellen auf. Die Fugen reißen auf, in der Unterkonstruktion sind Einbrüche. Die Verletzungsgefahr steigt. Es soll ein neuer flächendynamischer Sportboden mit Fußbodenheizung eingebaut werden. Dadurch können die Deckenheizlüfter mit ihren unfallträchtigen Zuleitungen sowie hohen Vor- und Rücklauftemperaturen ausgebaut werden. Diese Maßnahmen dient dem Umwelt- und Klimaschutz nachhaltig.

Um die Sporthalle besser nutzen zu können sind Umkleideräume mit Duschen, WC-Anlagen für Damen, Herren und Behinderte, ein Putzraum sowie ein Technikraum zusätzlich herzustellen.

Die Herstellungskosten betragen 750.000 € brutto.

 

  1. Sanierung der Sporthalle Fürstenhausen

Die Sporthalle der Grundschule wurde 1956 als 2-geschossiger Flachdachbau errichtet. Die Deutsche Steinkohle AG hat 2002 den Gründungsbereich der Sporthalle gegen Bergbauschäden gesichert und die Räume im Erdgeschoss neu ausgebaut. Aufgrund erheblicher Schäden in den Dachflächen wurde im Jahr 2014 das Sporthallendach durch ein Tonnendach und der Anbau durch ein Pultdach aus einer Nagelbrettkonstruktion, Zellulose-Dämmung und einer industriell hergestellten Aluminium-Stehfalzblecheindeckung ersetzt.  Durch einen Anbau mit Geräteraum und zweitem Rettungsweg sowie einer Rampenanlage konnte gleichzeitig die Barrierefreiheit sichergestellt werden. Die Zuwegung bzw. Abkürzung von der Bachfeldstraße zum Hasseleich wurde für die Bürger ausgebaut und ist über das Grundstück der Grundschule frei zugänglich.

Um die mittelfristige Vollsanierung des Gebäudes durch aufeinander abgestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen sicherzustellen und die Sporthalle zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration aller Bevölkerungsgruppen auszubauen, sind weitere bauliche Maßnahmen notwendig:

Der 64-Jahre alte Sportboden weist viele Unfallstellen auf. Die Fugen reißen auf, in der Unterkonstruktion sind Einbrüche. Die Verletzungsgefahr steigt. Es soll ein neuer flächendynamischer Sportboden mit Fußbodenheizung eingebaut werden. Dadurch können die Deckenheizlüfter mit ihren unfallträchtigen Zuleitungen sowie hohen Vor- und Rücklauftemperaturen ausgebaut werden. Um den Nachhall in der Sporthalle zu minimieren soll eine schallabsorbierende, ballwurfsichere Decke mit neuen Leuchten eingebaut werden. Diese Maßnahmen dient dem Umwelt- und Klimaschutz nachhaltig.

Um die Sporthalle besser nutzen zu können sind zusätzliche Abstellräume, eine barrierefreie WC-Anlage, eine Ausgabeküche und ein Regieraum herzustellen.

Die Herstellungskosten liegen bei 750.000 € brutto.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

  Im Haushalt müssen die erforderlichen Eigenmittel von jeweils 10%, dh. insgesamt 150.000 € veranschlagt werden.

  Auf dem USK 56500.94100 "Umfassende Sanierungsarbeiten Sporthalle "Saarstraße"" stehen verfügbare Mittel i.H.v 250.000 € bereit. Der Eigenanteil i.H.v. 75.000 € für die Maßnahme Sporthalle Wehrden ist demnach gesichert.

Der Eigenanteil i.H.v. 75.000 € für die Maßnahme Sporthalle Fürstenhausen wurde vom Fachdienst 55 für den Haushalt 2021 angemeldet. Bis zur Genehmigung des Haushalts werden die 75.000 € vom USK der Sporthalle Wehrden gesperrt.

 

 Der Finanzierungsplan hat den Veranschlagungen im Bundes- und Landeshaushalt Rechnung zu tragen. Abweichend von den Regelprogrammen der Städtebauförderung ist mit einem dreijährigen Verpflichtungsrahmen zu planen, da der Bund die Mittel des Programmjahres 2020 in drei Tranchen bereitstellt.

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