Beschlussvorlage - 2020/0419

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Die Verwaltung wird beauftragt, das konzeptionelle Projekt "Machbarkeitsstudie Verbindung Innenstadt Völklingen - Weltkulturerbe Völklinger Hütte" im Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus - Projektaufruf 2021" anzumelden.

 

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Sachverhalt

 

Das Weltkulturerbe Völklinger Hütte als "europäisches Zentrum für Kunst und Industriekultur" bietet mit ca. 300.000 bis 400.000 Besuchern jährlich ein einzigartiges Alleinstellungsmerkmal. Die vielfältigen, hoch-qualitativen Ausstellungen und kulturellen Veranstaltungen (Musik, Theater) locken ein großes Publikum nach Völklingen, von dem v.a. auch die Völklinger Innenstadt profitieren kann. Innenstadt und Weltkulturerbe können im Zusammenspiel Synergieeffekte bieten, welche die Stadt Völklingen langfristig als Erlebnis- und Kulturmarke etablieren.

 

Hierbei ist die räumliche Verknüpfung des Weltkulturerbes und der Völklinger Innenstadt ein wesentlicher Baustein. Aktuell existieren die beiden Standorte nahezu isoliert nebeneinander.

 

Hierzu soll eine Machbarkeitsstudie erstellt werden, die Bausteine, Kosten, Prioritäten etc. definiert, um Innenstadt und Weltkulturerbe strukturell, optisch, städtebaulich und emotional miteinander zu verbinden.

 

Die Stadt Völklingen beabsichtigt, dieses konzeptionelle Projekt (Machbarkeitsstudie) im Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus - Projektaufruf 2021" anzumelden. Hierzu muss ein Förderantrag durch die Stadt gestellt werden, der im Wettbewerb mit anderen Projekten anderer Kommunen steht. Mit dem Förderprogramm werden investive sowie konzeptionelle Vorhaben mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmung, mit sehr hoher Qualität, überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder Projekte mit hohem Innovationspotential und Vorbildwirkung gefördert.

 

Das konzeptionelle Projekt "Machbarkeitsstudie" wird in einer mehrseitigen Projektskizze (befindet sich zurzeit in Bearbeitung) anschaulich dargestellt. Diese Projektskizze erläutert die wesentlichen Rahmenbedingungen, Ziele und Inhalte der Machbarkeitsstudie. Zudem beinhaltet Sie erste Kostenschätzungen für zukünftige Investivprojekte. Dies dient dem Fördergeber als Information und stellt  die Grundlage der Antragsstellung dar.

 

Das Auswahlverfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektvorschläge in der 1.Phase folgt die Auswahl der Förderprojekte durch eine unabhängige Expertenjury. Die 2. Phase umfasst die Beantragung einer Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung (Zuwendungsantrag). In der 1. Phase ist der Projektvorschlag mit Stadtratsbeschluss, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2021 gebilligt wird, dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bis zum 22.Oktober 2020 in Form der dargestellten Projektskizze online einzureichen.

 

Das Untersuchungsgebiet der Machbarkeitsstudie ist in dem beigefügten Lageplan dargestellt.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

Als Fördersumme der Machbarkeitsstudie sollen Gesamtkosten von 200.000 € (brutto) angemeldet werden.Förderprojekte müssen von den betreffenden Kommunen mitfinanziert werden. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt grundsätzlich ein Drittel der von Bund und Kommune zu tragenden Projektkosten; bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage kann sich der kommunale Eigenanteil auf bis zu 10% reduzieren. Die Haushaltsnotlage ist durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde zu bestätigen. Im Falle eines Zuschlags beträgt die Förderung dieses Projektes 90%. Der verbleibende Eigenanteil von 20.000 € wird dann zwischen der Stadt Völklingen und dem Weltkulturerbe aufgeteilt.

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Anlagen

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