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Informationsvorlage - 2019/991

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Auf den beigefügten Antrag der Fraktion Die LINKE wird verwiesen.

 

Der Antrag zielt darauf ab, der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, unverzüglich ein Flurbereinigungsverfahren für die landwirtschaftlichen Flächen im Gewann "Langwies" einzuleiten.

 

Die Stadt Völklingen ist formell und materiell in dieser Angelegenheit nicht zuständig. Die zuständige Behörde für Flurbereinigungsverfahren ist das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL).

 

Nach Auskunft des Leiters der Flurbereinigung beim LVGL wird ein gesetzliches Flurbereinigungsverfahren i.d.R. gemarkungsweise, oftmals mit einer Anzahl von 500 bis 2000 Beteiligte(r)n durchgeführt, bei einer Abwicklungsdauer von ca. 10 Jahren. Grundsätzlich ist ein solches Verfahren auch nicht das geeignete Instrument um privatrechtliche Streitigkeiten zu regeln, sondern setzt vielmehr im vorhinein ein grundsätzliches Einvernehmen aller beteiligter Grundstückseigentümer voraus. Dies ist nach Lage der Dinge im Falle "Langwies" bereits nicht gegeben. Darüber hinaus sieht sich das LVGL auch momentan aus bereits gebundenen personellen Kapazitäten in laufenden Verfahren und aus Gründen niedriger Priorität (geringe Verfahrensteilnehmer) nicht in der Lage, ein neues Verfahren einzuleiten.

 

Das LVGL hat sich jedoch angeboten, bei Bedarf als objektive Stelle im Wege der Moderation Lösungsmöglichkeiten für einen freiwilligen einvernehmlichen Grundstückstausch zwischen den Beteiligten aufzuzeigen und zu erörtern.

 

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Anlagen

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