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Beschlussvorlage - 2021/0703

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

1.    Dem Antrag der Tim Boor GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens  wird zugestimmt

2.    Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Ehemaliges Sägewerk
Hauptstraße“, 1. Änderung wird eingeleitet (§ 2 BauGB)

3.    Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Gleichzeitig
wird die Verwaltung beauftragt beim Regionalverband Saarbrücken die
Änderung des Flächennutzungsplanes von der derzeitigen Darstellung „Grünfläche“ in „Gewerbliche Baufläche“ zu beantragen.

4.    Dem Entwurf zum Bebauungsplan wird zugestimmt

 

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Sachverhalt

Die Tim Boor GmbH, Hauptstraße 1, 66333 Völklingen, hat mit Schreiben vom 16.02.2021 den Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gestellt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bestandssicherung und Erweiterung des vorhandenen Betriebsgeländes zur Herstellung von Lagerflächen und ggf. einer Lagerhalle geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund soll der rechtskräftige Bebauungsplan aus dem Jahre 1987 geändert werden, da dieser im geplanten Erweiterungsbereich Ausgleichsmaßnahmen (Sukkzessionsflächen) festsetzt und somit die Planungsabsichten der Fa. Boor nicht realisiert werden könnten.

Der Bebauungsplan soll im regulären Verfahren einschließlich Umweltbericht aufgestellt und ein „eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) gem. § 8 BauNVO festgesetzt werden. Ein eingeschränktes Gewerbegebiet wird festgesetzt, um die weiter nördlich gelegene Wohnbebauung nicht zu beeinträchtigen und die Auswirkungen auf das Natura2000-Gebiet zu minimieren.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist gleichzeitig (im sogenannten Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB) auch die derzeitige Darstellung „Grünfläche“ in „Gewerbliche Baufläche“ im Flächennutzungsplan zu ändern.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 40/5, 40/6, 39/9, 39/10, 38/4, 39/7, 39/8, 38/5, 39/6, 38/2 sowie ein Teil aus 250/54 in der Flur 2, Gemarkung Lauterbach, Hauptstraße 1

Der ca. 0,6 ha große Geltungsbereich befindet sich in der Hauptstraße in Völklingen-Lauterbach. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan wird ein Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes XI/10 „Ehemaliges Sägewerk Hauptstraße“ geändert.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zu entnehmen.

Der Antragsteller erklärt sich in seinem Antrag bereit alle mit der Planung entstehenden Kosten komplett zu übernehmen.

Mit der Planung beauftragt wurde seitens des H. Boor das Planungsbüro agstaUMWELT GmbH, Arbeitsgruppe Stadt- und Umweltplanung, Saarbrücker Straße 176, 66333 Völklingen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag der Tim Boor GmbH, Hauptstraße 1, 66333 Völklingen, zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Festsetzung „GEe“ für Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO stattzugeben und den Beschluss zur Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen, dem vorliegenden Entwurf zuzustimmen, die Verwaltung mit der Durchführung des Bauleitverfahrens und der Beantragung der Änderung des Flächennutzungsplanes im „Parallelverfahren“ beim Regionalverband Saarbrücken zu beauftragen.

 

 

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