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Beschlussvorlage - 2020/0397

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Die in der Anlage I beigefügte „9. Gebührensatzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen und den städtischen Hort in Völklingen“ wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

 

Wie bereits in vergangenen Sitzungen dargestellt, ist es im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes erforderlich, die KiTa-Gebühren zu senken.

Die im Jahr 2019 beschlossene 8. Gebührensatzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen in Völklingen beinhaltete die Reduzierung des von den Eltern zu zahlenden Anteils der angemessenen Personalkosten von 25% auf 21%.

Die nun zweite Senkung der KiTa-Gebühren ist, gemeinsam mit den Gebühren für den neu eröffneten Hort gem. SKBBG, in der zu beschließenden 9. Gebührensatzung für städtische Kindertageseinrichtungen und den städtischen Hort (Anlage I) enthalten. Die Gebühren werden rückwirkend zum 01.08.2020 um weitere 4% gesenkt. Das heißt, dass der Anteil der Eltern von 21 % auf 17 % der angemessenen Personalkosten gesenkt wird. Demzufolge werden die Personalkostenzuschüsse des Landes um 4% steigen.

In der Anlage II finden Sie die entsprechende Kalkulation der zukünftigen Gebühren für die städtischen KiTas und den städtischen Hort.

 

Anmerkung: Da diese Sitzungsvorlage der Vorbereitung eines Stadtratbeschlusses dient, ist sie gemäß §48 Abs.5 KSVG nicht öffentlich zu behandeln.

 

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Anlagen

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