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Beschlussvorlage - 2020/0370

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

  Es wird beschlossen, Gelder zur Mitfinanzierung der Suchtberatung am Standort Völklingen in der Psychosozialen Beratungsstelle Völklingen (PSB) der Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH zur Verfügung zu stellen. Dafür werden Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 € jährlich für die Jahre 2021 und 2022 bereitgestellt. 

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Sachverhalt

 

 

Das Miniserium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MSGFF) hat sich entschieden, eine grundlegende Neuordnung der Finanzierung in der Suchtkrankenhilfe ab dem Jahr 2021 vorzunehmen. Grundlage dafür sind verschiedene Kritikpunkte des Rechnungshofes des Saarlandes zur bisherigen Finanzierung. Ab dem Haushaltsjahr 2021 wird das Land zu 100 Prozent die Förderung der Suchtprävention übernehmen. Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken übernehmen die Zuständigkeit für die Suchtberatung.

Bisher hat sich die Stadt Völklingen jährlich an der Finanzierung der Psychosozialen Beratungsstelle der Drogenhilfe  Saarbraücken gGmbH in Völklingen mit einem Betrag von jährlich 10.000,00 € beteiligt.

 

 

Die Drogenhilfe Saarbrücken ist eine Rechtsnachfolgerin der Aktionsgemeinschaft Drogenberatung e.V., die 1972 gegründet wurde und in Saarbrücken die erste psychosoziale Beratungsstelle des Saarlandes darstellte.

Auf diese Weise entstanden bei der Aktionsgemeinschaft Drogenberatung e.V. als Rechtsvorgängerin folgende Angebote

  • 1972 Psychosoziale Beratungsstelle Saarbrücken mit der Fachstelle für Suchtprävention
  • 1986 Begründung der externen Drogenberatung in der JVA Saarbrücken mit aufsuchender Sozialarbeit hinsichtlich straffällig gewordener Drogenabhängiger
  • 1988 Begründung der nierdrigschwelligen Beratungsstelle Cafe „HiFi“ in Saarbrücken mit Streetwork und Kontaktladen für opiatabhängige Konsumenten (Vorläufermodell des heutigen Drogenhilfezentrums in Saarbrücken)
  • 1992 Begründung der Außenstelle Völklingen mit den Arbeitsschwerpunkten der psychosozialen Beratung von Suchtmittelkonsumenten
  • 2015 Arbeitsfelder der Aktionsgemeinschaft Drogenberatung e.V. und die DHZ gGmbH wurden in die Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH übergeleitet, welche entsprechend zwei Betriebsstätten beheimatet: das Drogenhilfezentrum (DHZ) und die Psychosoziale Beratungsstelle (PSB).

Das Team besteht aus in der Suchthilfearbeit erfahrenen Fachkräften und ist interdisziplinär zusammengestellt (Facharzt für Suchtmedizin, approbierte Psychologische Psychotherapeuten, Sozialarbeiter und Sozialtherapeuten (Fachbereich Sucht), pädagogische Fachkräfte.

 

Mit Schreiben vom 28.07.2020 hat der Regionalverband Saarbrücken angefragt, ob sich die Stadt Völklingen auch weiterhin an der Finanzierung der Psychosozialen Beratungsstelle am Standort Völklingen beteiligen wird.

 

Ein Vertreter/ eine Vertreterin der Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH wird in der Sitzung anwesend sein.

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

  In den Jahren 2021 und 2022  sind Mittel in Höhe von 10.000 € pro Jahr zu finanzieren.

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Anlagen

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