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Beschlussvorlage - 2020/0235

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Es wird beschlossen, die Geschäftsordnung des Stadtrates wie folgt zu ergänzen:

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IX -  Anfragen

Die Mitglieder des Stadtrates können zu allen Angelegenheiten des Stadtrates oder der Ortsräte mündliche Anfragen im jeweils zuständigen Ausschuss an die Aus-schussvorsitzende/den Ausschussvorsitzenden oder schriftliche Anfragen an die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister richten.

Mündliche Anfragen können in der Sitzung durch die Verwaltung beantwortet werden und sind mit der Antwort zu Protokoll zu nehmen. Sofern die Verwaltung sie nicht sofort beantwortet, sollen sie innerhalb von 10 Werktagen schriftlich beantwortet werden.

Schriftliche Anfragen sollen von der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister innerhalb von 10 Werktagen beantwortet werden. Der Eingang der schriftlichen Anfrage ist der Fragestellerin/dem Fragesteller zu bestätigen. Die Bestätigung sowie die schriftliche Beantwortung erfolgen über das Ratsinformationssystem ALLRIS. Sofern eine entsprechende Frage bereits gegenüber einer/einem anderen Fragestellerin/Fragesteller beantwortet ist, kann die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister auf die entsprechende Antwort verweisen. Schriftliche Anfragen können im zuständigen Ausschuss durch die/den Ausschussvorsitzende/n beantwortet werden, wenn die Fragestellerin/der Fragesteller damit einverstanden ist. In diesem Fall sind Anfrage und Antwort zu Protokoll zu nehmen.

Können Anfragen nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang beantwortet werden, so ist dies der Fragestellerin/dem Fragesteller schriftlich mitzuteilen. Spätestens sechs Wochen nach Eingang soll die Anfrage beantwortet werden.

 

 

 

Die Ziffern    IX             Verschwiegenheit

                     X              Ausschüsse

                    XI       -         Niederschrift

                    XII      -         Anlagen

 verschieben sich entsprechend.

 

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Sachverhalt

 

Auf die beigefügte Eingabe der CDU-Fraktion vom 24.01.2020 wird verwiesen. 

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Anlagen

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