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Beschlussvorlage - 2020/80

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Beschluss zu 1. Grundschule Haydnstraße:

a) Es wird beschlossen, für das kommende Schuljahr 2020/2021 unverzüglich vier weitere Klassencontainer bereitzustellen.

b) Es wird beschlossen, die Grundschule Haydnstraße zu einer 3-zügigen Schule auszubauen.

 

Beschluss zu 2. Grundschule Bergstraße/Röchlinghöhe:

a) Es wird beschlossen, für das kommende Schuljahr 2020/2021 unverzüglich vier weitere Klassenräume durch die Aufstellung von Containern neu zu schaffen.

b) Es wird beschlossen, die Grundschule Bergstraße zu einer 3-zügigen Schule auszubauen.

Beschluss zu 3. Neubau eines zusätzlichen Schulgebäudes:

Es wird beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, Verhandlungen zum Erwerb des angrenzenden Grundstücks aufzunehmen und die notwendigen Planungen einzuleiten.

 

Beschluss zu 4. Grundschule Fürstenhausen:

Es wird beschlossen, die Grundschule Fürstenhausen zu einer 3-zügigen Schule auszubauen.


 

 

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Sachverhalt

 

Auf die bereits seit ca. fünf Jahren in dieser Sache geführten Diskussionen und durchgeführten Sitzungen wird verwiesen. Zwischen dem Ministerium für Bildung und Kultur und der Stadt Völklingen als Schulträger besteht Einigkeit darüber, dass die folgenden Maßnahmen aufgrund der steigenden Schülerzahlen und dem zusätzlichen Raumbedarf für Einzelförderungen zeitnah umgesetzt werden müssen:

 

1. Grundschule Haydnstraße

Ausbau der Grundschule Haydnstraße zu einer 3-zügigen Schule. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass neben einer ausreichenden Anzahl von Förderräumen und einem Lehrerzimmer in entsprechender Größe, an gleicher Stelle, der Ausbau des Ganztagsbereichs berücksichtigt wird.

Mit Schreiben vom 03.02.2020 teilte die Schulleitung dem Fachdienst 24 mit, dass für das kommende Schuljahr 2020/2021, entgegen der bisherigen Annahme, die Räumlichkeiten zur ordnungsgemäßen Beschulung nicht ausreichen.

Einer der letzten Förderräume (DaZ) wird im kommenden Schuljahr als Klassenraum umfunktioniert. Die fehlenden Förderräume machten es der Schulleitung zunehmend schwerer die notwendigen Förderungen zu organisieren. Die Aufgabe eines weiteren Förderraums zum Schuljahr 2020/2021 macht eine adäquate Förderung der Schüler*innen schier unmöglich. Um diese Situation zu entzerren, ist die Schulleitung mit der Bitte an den FD 24 herangetreten, zusätzliche vier Klassenraumcontainer auf die bereits vorhandenen Container aufzustocken.

Hierdurch werden vier zusätzliche Räume gewonnen, die bis zum letztendlichen Ausbau zu einer 3-zügigen Schule, eine ordnungsgemäße Beschulung sicherstellen.

 

2. Grundschule Bergstraße/Röchlinghöhe

Stammschule Bergstraße:

Ausbau des Standortes Bergstraße zu einer 3-zügigen Schule (u.a. Aufstockung) mit ausreichender Anzahl an Förderräumen, Lehrerzimmern und Räumlichkeiten zur Ganztagsbetreuung, durch Erweiterung von je 2 Klassenräumen pro Geschoss zur Poststraße und Aufstockung um ein Geschoss. Die von der Schulleitung gewünschte Variante einer 6-zügigen Grundschule wird vom Ministerium für Bildung und Kultur (BiMi) nicht präferiert.

Für das kommende Schuljahr 2020/2021 sind aus heutiger Sicht fünf 1. Klassen zu bilden. Dies würde bedeuten, dass ein letzter, als Förderraum genutzter, Raum zum Klassenzimmer umfunktioniert werden müsste. Aus pädagogischen Gründen ist dies aus Sicht des Ministeriums für Bildung und Kultur nicht tragbar.

In diesem Zusammenhang hat die Schulleitung darum gebeten, eine Containerlösung zur Bereitstellung von zusätzlichen Räumen zu ermöglichen. Die Schulleitung bittet darum, auf diesem Wege vier zusätzliche Räume zu schaffen.

Die Containerlösung erscheint als die am einfachsten und am schnellsten umsetzbare Lösung, welche das BiMi auch zur Umsetzung für das kommende Schuljahr 2020/2021 empfiehlt. Hierdurch werden vier zusätzliche Räume gewonnen, die bis zur letztendlichen Umsetzung des Ausbaus der Schule, aus heutiger Sicht, eine ordnungsgemäße Beschulung sicherstellen.

 

Dépendance Röchlinghöhe:

Die Verwaltung empfiehlt, den Standort Röchlinghöhe weiter als 1- bzw. 2-zügige Dépendance (Stammschule Bergstraße) zu betreiben.

 

3. Neubau eines zusätzlichen Schulgebäudes

Aufgrund der Bevölkerungssituation und den in diesem Zusammenhang entstandenen Engpässen an Schulräumen, empfiehlt die Verwaltung den Neubau eines zusätzlichen Schulgebäudes. Hierbei könnte als Standort das an die KiTa Röntgenstraße angrenzende Gelände in Erwägung gezogen werden.

Aus heutiger Sicht könnte eine 3-zügige Schule entstehen, wobei das BiMi in diesem Zusammenhang bereits empfohlen hat, bei Schulneubauten den möglichen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz im Grundschulbereich (evtl. sogar 80%) zu berücksichtigen.

Zur Umsetzung der Maßnahme müsste von der WOGE Saar ein Grundstück von 712,25 qm des Grundstücks 66/33 erworben werden.

Ferner müsste der Fußweg zwischen den beiden westlichen Hochhäusern vom Nordring kommend, auf die Sauerbruchstraße umgeleitet werden.

Der vorhandene Spielplatz müsste auf das Flurstück 66/24 zwischen der Robert-Koch-Straße und dem Henri-Dunant-Weg verlagert werden. Die frei werdende Fläche könnte als Pausenhof genutzt werden.

Das Grundstück der verstorbenen Frau Heeg, 157/46, könnte zum Parkplatz für Grundschule und Kindertagesstätte hergerichtet werden.

 

4. Grundschule Fürstenhausen

Die Geburtenzahlen und die bereits hier bekannten bzw. geplanten Wohneinheiten im Schulbezirk Fürstenhausen und Fenne lassen darauf schließen, dass die Schülerzahlen dauerhaft ansteigen werden.

So werden beispielsweise im Stadtteil Fenne 22 Wohneinheiten geschaffen. Außerdem ist aufgrund der Attraktivitätssteigerung des Stadtteils Fürstenhausen (z.B. neue Ortsmitte) zusätzliche Wohnbebauung möglich bzw. bereits in der Umsetzung.

In diesem Zusammenhang empfiehlt die Verwaltung, die Grundschule Fürstenhausen zu einer 3-zügigen Schule mit ausreichenden Förderräumen, Lehrerzimmern und ausreichenden Möglichkeiten der Ganztagsbetreuung auszubauen.

Bzgl. der Einschulung von Kindern aus der Innenstadt am Schulstandort Fürstenhausen wurde bereits im Dezember das BiMi angefragt, ob die Möglichkeit besteht, diese Schulneulinge der Innenstadt in der Grundschule Wehrden einschulen zu lassen. Die Schulrätin hat am 07.02.2020 mitgeteilt, dass eine Zuweisung von Kindern aus dem Innenstadtbereich der Stadt Völklingen nach Wehrden grundsätzlich möglich ist. Allerdings bat sie darum, bis nach den Winterferien eine abschließende Entscheidung mitteilen zu dürfen. Die Schulleitung ist involviert.

 

Allgemeine Anmerkungen des Ministeriums für Bildung und Kultur:

Bei einem durch eine Errichtung einer weiteren Grundschule in der Stadt Völklingen erforderlichen Neuzuschnitt der Schulbezirke der Innenstadtschulen muss auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass eine Ghettoisierung einzelner Grundschulen vermieden wird.

Beim Ausbau des Standortes Bergstraße sollte geprüft werden, ob der Schulhof eine ausreichende Größe aufweist, bzw. Lösungen gefunden werden können, dies zu gewährleisten.

Grundsätzlich sollte bei allen zukünftigen Schulneubauten bzw. Schulhauserweiterungen (z. B. am Standort Bergstraße) die mögliche Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz im Grundschulbereich (soll gem. Koalitionsvertrag Bund ab dem Schuljahr 2025 gelten) bereits mitberücksichtigt werden.

Das Ministerium für Bildung und Kultur bittet um eine möglichst zeitnahe, aktualisierte Schulentwicklungsplanung, die allen Bedarfen der Stadt Völklingen gerecht wird.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

Für das Haushaltsjahr 2020:

Containeraufstellung Grundschule Haydnstraße ca. 120.000,00 €

Containeraufstellung Grundschule Bergstraße ca. 130.000,00 €

 

 

Die Höhe der zu erwartenden Baukosten für die vorgestellten Maßnahmen müssen vom FB 5 ermittelt werden.

 

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Anlagen

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