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Beschlussvorlage - 2020/0377

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Es wird beschlossen, am Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus-Miteinander-Füreinander 2021 bis 2028“ teilzunehmen und dafür die Mittel zur Kofinanzierung der Maßnahme  in Höhe von 5.000 € pro Jahr in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 zur Verfügung zu stellen.  

Das Mehrgenerationenhaus wird in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger eingbunden. Weiterhin wird das Mehrgenerationenhaus in die kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumorientierung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses eingebunden.

 

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Anlagen

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