30.01.2025 - 3.1 Neufestsetzung der Ehrengeschenke bei Ehe-und A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Stadtrates
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Do., 30.01.2025
- Status:
- gemischt (Anwesenheit bearbeitet)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Verwaltungsmanagement
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Festsetzung der Ehe- und Altersjubiläen wie folgt zu ändern:
Neufestsetzung der Ehrengeschenke bei Ehe- und Altersjubiläen der Stadt Völklingen sowie bei Ehrenpatenschaften des Bundespräsidenten
Altersjubiläen
Anlässlich der Vollendung des 80., 85., 90. und 95. Lebensjahres sowie ab dem 100. Lebensjahr erhalten die Jubilare/-innen (Ausnahme: Personen mit Auskunftssperre, Übermittlungssperre zu Alters-/Ehejubiläen nach § 50 Abs. 5 BMG) ein Glückwunschschreiben des/r Oberbürgermeisters/in.
Anlässlich der Vollendung des 80. und 90. Lebensjahres sowie ab dem 100. Lebensjahr jährlich erhalten die Jubilare/-innen ein Blumenpräsent.
Ab dem 100. Geburtstag erhalten die Jubilare/-innen zusätzlich ein Geldgeschenk oder einen Stadt-Gutschein in Höhe von 50 Euro.
Ehejubiläen
Anlässlich folgender Ehejubiläen erhalten die Jubilarinnen und Jubilare ein Glückwunschschreiben des/r Oberbürgermeisters/in, ein Blumenpräsent sowie ein Geldgeschenk oder einen Stadt-Gutschein im Wert von:
Goldene Hochzeit (50 Jahre): 25 Euro
Diamantene Hochzeit (60 Jahre): 50 Euro
Eiserne Hochzeit (65 Jahre): 75 Euro
Steinerne Hochzeit (67,5 Jahre): 100 Euro
Gnadenhochzeit (70 Jahre): 100 Euro
Ehrenpatenschaften des Bundespräsidenten für das siebente Kind einer Familie
Bei Übernahme der Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten überreicht die Stadt Völklingen ein Glückwunschschreiben, ein Blumenpräsent sowie ein Geldgeschenk oder einen Stadt-Gutschein in Höhe von 50 Euro.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
140,3 kB
|