19.12.2024 - 4 Neufestsetzung der Ehrengeschenke bei Ehe-und A...

Beschluss:
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Beschluss

 

 

Der Stadtrat beschließt die Festsetzung der Ehe- und Altersjubiläen wie folgt zu ändern:

 

Neufestsetzung der Ehrengeschenke bei Ehe- und Altersjubiläen der Stadt Völklingen sowie bei Ehrenpatenschaften des Bundespräsidenten

Altersjubiläen

Anlässlich der Vollendung des 80., 85., 90. und 95. Lebensjahres sowie ab dem 100. Lebensjahr erhalten die Jubilare/-innen (Ausnahme: Personen mit Auskunftssperre, Übermittlungssperre zu Alters-/Ehejubiläen nach § 50 Abs. 5 BMG) ein Glückwunschschreiben des/r Oberbürgermeisters/in.

Anlässlich der Vollendung des 90. Lebensjahres sowie ab dem 100. Lebensjahr jährlich erhalten die Jubilare/-innen ein Blumenpräsent.

Ehejubiläen

Anlässlich folgender Ehejubiläen erhalten die Jubilare/-innen ein Glückwunschschreiben des/r Oberbürgermeisters/in sowie ein Blumenpräsent:

Goldene Hochzeit (50 Jahre)

Diamantene Hochzeit (60 Jahre)

Eiserne Hochzeit (65 Jahre)

Gnadenhochzeit (70 Jahre)

Ehrenpatenschaften des Bundespräsidenten für das siebente Kind einer Familie

Bei Übernahme der Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten überreicht die Stadt Völklingen ein Glückwunschschreiben sowie ein Blumenpräsent.

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Anlagen zur Vorlage

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