29.05.2024 - 6 Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus

Beschluss:
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Beschluss

 

Es wird beschlossen, die Mittel zur Kofinanzierung des Mehrgenerationsenhauses in Höhe von 5.000 Euro im Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung zu stellen.

Das Mehrgenerationenhaus wird in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger eingebunden. Weiterhin wird das Mehrgenerationenhaus in die kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumorientierung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses eingebunden.

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