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15.12.2022 - 9 Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

 

Der Stadtrat beschließt, folgender Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Völklingen zuzustimmen:

Es wird ein neuer § 2a eingefügt: "Unterliegt die Amtshandlung oder die Benutzung im Sinne des § 1 der Umsatzsteuer, werden die Gebühren und Auslagen (Kosten) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben."