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24.03.2022 - 7 Ausnahme von der Geschäftsordnung des Stadtrates...

Beschluss:
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Beschluss

 

In Ausnahme der Geschäftsordnung des Stadtrates (Einstellungsausschuss 1.1) wird die Oberbürgermeisterin ermächtigt folgende Einstellung vorzunehmen:

Einstellung eines Sachbearbeiters (m/w/d) für Flüchtlingsangelegenheiten

Über die Einstellung ist der Einstellungsausschuss umgehend schriftlich zu informieren.