09.12.2021 - 3 Beschluss zur Geschäftsordnung - Einführung ein...

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Beschluss

(1) Die Teilnahme an Sitzungen des Ortsrates ist nur den Mitgliedern gestattet, die gegen SARS-CoV-2 geimpft sind, in Bezug auf die Krankheit als genesen gelten oder einen negativen Test vorweisen können, der nachweislich nicht älter als 24 Stunden ist (3G-Regelung).

 

(2) Der Nachweis über die erfolgte Impfung oder Genesung bzw. das Zertifikat über den negativen Test ist im Eingangsbereich des Sitzungsgebäudes vorzuzeigen. Geimpften und Genesenen steht es frei, in die Speicherung ihres Status bei der Verwaltung einzuwilligen. In diesem Fall entfällt die Pflicht aus Satz 1.

 

(3) Bei fehlendem Nachweis kann vor Beginn der Sitzung ein kostenloser Eigentest durchgeführt werden, der von der Stadt Völklingen bereitgestellt wird. Die getestete Person darf erst dann an der Sitzung teilnehmen, wenn der Eigentest ein gültiges negatives Ergebnis aufweist.