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25.11.2021 - 2 Eilantrag SPD-Fraktion

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

 

Die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Mittelstadt Völklingen und seiner Ausschüsse wird wie folgt geändert:

 

3G-Regelung

 

(1) Die Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates, seiner Ausschüsse und seiner Beiräte ist nur den Stadtrats- und Beiratsmitgliedern gestattet, die gegen SARS-CoV-2 geimpft sind, in Bezug auf die Krankheit als genesen gelten oder einen negativen Test vorweisen können, der nachweislich nicht älter als 24 Stunden ist (3G-Regelung).

(2) Der Nachweis über die erfolgte Impfung oder Genesung bzw. das Zertifikat über den negativen Test ist im Eingangsbereich des Sitzungsgebäudes vorzuzeigen. Geimpften und Genesenen steht es frei, in die Speicherung ihres Status bei der Verwaltung einzuwilligen. In diesem Fall entfällt die Pflicht aus Satz 1.

(3) Bei fehlendem Nachweis kann vor Beginn der Sitzung ein kostenloser Eigentest durchgeführt werden, der von der Mittelstadt Völklingen bereitgestellt wird. Die getestete Person darf erst dann an der Sitzung teilnehmen, wenn der Eigentest ein gültiges negatives Ergebnis aufweist.   

(4) Die Rechte des Stadtrates gemäß § 39 Satz 3 KSVG bleiben unberührt.