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12.10.2021 - 14 Änderung der Geschäftsordnung auf Grund der Cor...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschluss

 

Es wird beschlossen, die Geschäftsordnung des Stadtrates bis 31.12.2021

 

- bezüglich der Vergabe von Bauleistungen nach VOB auszusetzen, und die   Oberbürgermeisterin zu ermächtigen, diesbezüglich Aufträge bis zu einer Höhe von 1.000.000 € netto zu vergeben

 

- bezüglich der Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen nach UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) auszusetzen, und die Oberbürgermeisterin zu ermächtigen, diesbezüglich Aufträge bis 150.000 € netto (nach Vergabeerlass) zu vergeben.

 

Über die Vergaben innerhalb dieser Wertgrenzen sind die zuständigen Ausschüsse bzw. der Stadtrat zu unterrichten.