08.07.2021 - 5 Haushalt 2021 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

 

Es wird folgende geänderte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

 

Haushaltssatzung der Stadt Völklingen für das Haushaltsjahr 2021

 

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Be­kanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt des Saarlandes Seite 682), zuletzt geändert durch das Gesetz Nr. 2014 vom 08./09. Dezember 2020 (Amtsblatt des Saarlandes I Seite 1339), hat der Rat der Stadt Völklingen am 08. Juli 2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird festgesetzt

 

1. im Ergebnishaushalt mit

 

dem Gesamtbetrag der Erträge auf     88.953.360 €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf     93.464.575 €

dem Saldo der Erträge und Aufwendungen auf    -  4.511.215 €

 

 

2. im Finanzhaushalt mit

 

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf       4.740.156 €

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf     15.252.000 €

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf  -  10.511.844 €

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf     12.220.706 €

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  -    3.988.981 €

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf  +    8.231.725 €


 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf       10.275.207 €

 

 

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird

festgesetzt auf                                                                                            4.750.000 €

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird

festgesetzt auf                                                                                           95.000.000 €

 

§ 5

 

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des

Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf  4.511.215 €

 

 

§ 6

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A):  290 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B):  605 v.H.

 

2. Gewerbesteuer:  460 v.H.

 

§ 7

 

Es gilt der vom Stadtrat am 20. Mai 2021 beschlossene Stellenplan.

 

 

 

Völklingen, 09. Juli 2021


Christiane BLATT, Oberbürgermeisterin

 

 

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