28.04.2021 - 2 Besichtigung des Außengeländes der Kita, anschl...

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Beschluss

 

Der Einzäunung des Geländes wie in der vorliegenden Skizze zur Nutzung als Außengelände der Kita Lauterbach wird zugestimmt.

 

Die Höhe des zusätzlich zu bauenden Zaunes soll jedoch 1,60 m nicht überschreiten. Der Ballfangzaun soll gemäß Notwendigkeit und aktueller Vorschriften gestaltet werden zum Schutz der Kinder, Bediensteten und der Anlage.

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Der Fachdienst 24 (Kita, Grundschulen) hat den Wunsch des Ortsrates aufgegriffen und bezüglich der Zaunhöhe zur Einfriedung des Außengeländes KiTa Lauterbach sowohl das Landesjugendamt (LJA), die Unfallkasse des Saarlandes (UKS) als auch den TÜV eingebunden. Die Bitte ging auf den Umstand zurück, dass Kita-Leitung als auch der für die KiTa zuständige Hausmeister zum Schutz der Kinder als auch vor Vandalismus sich für eine höhere Zaunanlage ausgesprochen haben.

 

Seitens LJA, UKS und TÜV bestehen gegen eine Zaunhöhe von 1,60 m keine Bedenken; lediglich niedriger als 1,40 m solle er laut der UKS nicht ausgeführt werden. Die Verwaltung wird im Rahmen der laufenden Geschäfte wunschgemäß eine Zaunhöhe von 1,60 m realisieren.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.voelklingen.de:8443/allrisbito020?TOLFDNR=1012239&selfaction=print