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19.04.2021 - 5.6 Verkehrsberuhigung Rosseler Straße

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

In der Rosseler Straße in Höhe der Einmündung "In der Kieskaul" wurde zur Verkehrsberuhigung als bauliches Element eine Teilaufpflasterung gem. der RASt. (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraße) und in Ergänzung dazu das Merkblatt zur Verkehrsberuhigung (FGSV 94) ausgeführt.

 

Diese bauliche Maßnahme zielt auf die fahrdynamische Geschwindigkeitsdämpfung des Kfz-Verkehrs ab. Entsprechend der Verkehrssicherungspflicht sind die Höhen der Aufpflasterungen auf ein Maximalmaß festgesetzt (max. 10 cm).

 

Bei der gewählten Ausführung in der Rosseler Straße wurde ein Abstieg von 6 cm gewählt, niveaugleich mit dem Bürgersteig. Der Kraftfahrer wird optisch und fahrdynamisch dazu veranlasst, die erlaubte Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h einzuhalten.

 

Ein höherer Abstieg würde nochmals entsprechend mehr Lärm beim Abbrems-Überroll- bzw. Beschleunigungsvorgang als auch bei Leerfahrten von LKW- oder PKW-Anhängern für die unmittelbaren Anlieger bedeuten.

 

Die volle Wirksamkeit im Sinne der Verkehrslenkungsmaßnahme zur Reduzierung des unerlaubten Befahrens steht im Kontext zu weiteren solcher Einbauten (ca. 3 - 4)