25.03.2021 - 13 Ausbau Kinderbetreuungsplätze aller Stadtteile
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Sitzung:
-
Sitzung des Stadtrates
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Do., 25.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Kita, Grundschulen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1.Neubau einer 6-gruppigen KiTa in der Uttersbergstraße
a) Es wird beschlossen, dass die Stadt Völklingen als Bauträger auf dem Grundstück Uttersbergstraße eine 6-gruppige Kita bauen wird, welche von dem Verband Evangelischer Kindertageseinrichtungen im Saarland zu betreiben ist. Die Verwaltung wird beauftragt, die dafür erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich der Finanzierung und Umsetzung zu beginnen.
b) Es wird beschlossen, dass sich die Stadt Völklingen verpflichtet, zum Ausgleich ungedeckter Betriebskosten (ohne Betriebskindergartenplätze) einen Beitrag zu leisten, welcher sich an den ungedeckten, angemessenen Betriebskosten orientiert.
2. Temporäre Nutzung in Räumen der ev. Kirche Rheinstraße
Die Einrichtung einer temporären Betreuungsmöglichkeit in den Räumen der Ev. Versöhnungskirchengemeinde unter Betriebsträgerschaft des Verbandes Ev. Kindertageseinrichtungen wird, vorbehaltlich der Genehmigung des Landesjugendamtes, beschlossen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahme betraut.
3. Neubau einer 6-gruppigen KiTa in der Innenstadt
Der Bedarf zur Bereitstellung einer 6- gruppigen Einrichtung wird festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die dafür erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich der Finanzierung, der Akquirierung von freien Trägern und der Umsetzung zu beginnen.
4. Verstetigung der vormaligen Außengruppe der bilingualen KiTa Lauterbach
Die Verstetigung der vormaligen Außengruppe KiTa Lauterbach wird beschlossen und die Verwaltung mit der Belegung von freien, nicht in Völklingen benötigten Betreuungsplätzen mit Kindern aus Frankreich betraut. Zusätzlich wird beschlossen, die bisher für die Außengruppe befristeten Arbeitsplätze in unbefristete Arbeitsplätze umzuwandeln.