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25.03.2021 - 11 Erhaltung der Entscheidungsfähigkeit der Beschl...

Beschluss:
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Beschluss

Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, dass für die gesamte Dauer der aktuellen Amtszeit des Stadtrates im Rahmen des § 51a KSVG die Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse als Videokonferenz durchgeführt werden können.

Ebenso wird der Grundsatzbeschluss gefasst, dass im Falle des § 51a Abs. 5 KSVG die Aufgaben auf den Hauptausschuss als Notausschuss übertragen werden.