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25.01.2021 - 5.13 Grundstück der RAG

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Die vermutlichen Grundstücksflächen im Bereich der Ringstraße liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes X/53 „Ehem. Kolonie“, der in erster Linie aufgestellt wurde, um das Planungsrecht für die Nutzung erneuerbarer Energien zu schaffen. Die dafür nicht geeigneten Flächen sollten wieder der Wohnbebauung zugeführt werden, demnach ist im Bebauungsplan im nördlichen Bereich ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Ob und wann die RAG in diesem Bereich eine Wiederbebauung bzw. Vermarktung plant, entzieht sich unserer Kenntnis.