10.12.2020 - 9 Änderung der Geschäftsordnung auf Grund der Cor...
Beschluss
Es wird beschlossen, die Geschäftsordnung des Stadtrates bis 30.06.2021
- bezüglich der Vergabe von Bauleistungen nach VOB auszusetzen, und die Oberbürgermeisterin zu ermächtigen, diesbezüglich Aufträge bis zu einer Höhe von 1.000.000 € netto zu vergeben
- bezüglich der Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen nach UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) auszusetzen, und die Oberbürgermeisterin zu ermächtigen, diesbezüglich Aufträge bis 150.000 € netto (nach Vergabeerlass) zu vergeben.
Über die Vergaben innerhalb dieser Wertgrenzen sind die zuständigen Ausschüsse bzw. der Stadtrat zu unterrichten.
Anmerkung: StVO Bohner verlässt um 17.50 Uhr die Sitzung.
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